Julian Barlen: "Besonderes Schutzbedürfnis der Patienten zentrale Herausforderung"
Am Rande des 2. Intensivpflege-Tages M-V in Waren (Müritz) sagte heute der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Julian Barlen:
"Ich freue mich sehr, dass der noch junge Verein für Intensivpflege M-V öffentliches Interesse für den lebenswichtigen Bereich der ambulanten Intensiv- und Beatmungspflege weckt und sich konstruktiv für eine qualitativ hochwertige und menschliche Pflege engagiert. Intensivpflege-Patientinnen und -Patienten haben einen Anspruch auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, auf die Wertschätzung individueller Lebensverhältnisse und folglich auch auf weitgehende Selbstbestimmtheit.
Dieser Anspruch und das besondere Schutzbedürfnis der schwerkranken, ambulant versorgten Patientinnen und Patienten verlangt von allen Beteiligten ein gemeinsames Handeln – idealerweise auf Grundlage landesweit geltender Standards. Intensiv zu diskutieren sind in diesem Zusammenhang die Anforderungen an die Räumlichkeiten – insbesondere so genannter Beatmungs-WGs - an das erforderliche Betreuungsverhältnis, an das Qualifikationsniveau der Pflegenden und den Fachkräftestandard, die Hygiene sowie sicherheitsrelevante Fragen wie Brandschutz und Evakuierungspläne. Ebenso ist zu klären, inwieweit die derzeitigen Rahmenbedingungen für die Qualitätsprüfung der häuslichen Krankenpflege den Belangen schwerstkranker Patienten im ambulanten Bereich gerecht werden.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen erstellt die Landesregierung derzeit einen Bericht zur Situation der ambulanten Intensivpflege in M-V. Dieser Bericht wird den Landtag im Sommer erreichen und anschließend wertvolle Anhaltspunkte für die weitere Diskussion dieser Sachverhalte liefern.
Natürlich spielt bei der Versorgung auch eine angemessene Vergütung der gewünschten Leistungen eine zentrale Rolle. Die Pflegedienste und Krankenkassen haben diese im Rahmen der Selbstverwaltung zu vereinbaren. Im Interesse der Versorgungsqualität und guter Arbeitsbedingungen müssen zwischen Anbietern und Kostenträgern sachliche Verhandlungen auf Augenhöhe erfolgen. Eine Hängepartie und anschließende Zuspitzung der Vergütungsverhandlungen wie im letzten Jahr in der allgemeinen Häuslichen Krankenpflege (HKP) darf es für die ambulante Intensivpflege nicht geben."