Heute hat der Landtag über weitere Maßnahmen für die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) debattiert. Voraussetzung war unter anderem, dass die Bundesregierung im Februar den nationalen Strategieplan zur Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 an die EU-Kommission übergeben hatte. Dazu erklärt Elisabeth Aßmann, agrarpolitische Sprecherin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern:
„30 Milliarden Euro EU-Fördermittel stehen Deutschland insgesamt für die Förderperiode von 2023 bis 2027 zur Verfügung. Das soll insbesondere für die Landwirte genutzt werden, um für sie tragfähige Einkommen zu schaffen und den Wertschöpfungsanteil in der Primärproduktion von Lebensmitteln zu erhöhen. In Mecklenburg-Vorpommern haben wir bereits gute Programme für die Landwirte in unserem Land gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium aufgesetzt. Doch diese Bemühungen dürfen nicht nachlassen. Deshalb haben wir die Landesregierung heute erneut aufgefordert, über die sogenannte zweite Säule der GAP eigene Landesprogramme weiterzuentwickeln. Damit sollen insbesondere Anreize für die Landwirte geschaffen werden, um ihre Produktionen umwelt-, klima- und tiergerechter zu erzeugen. Dazu sollen vor allem jetzt bereits bestehende Programme genutzt werden, die gut angenommen und teilweise fortgesetzt werden können. Außerdem benötigen wir mehr Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), die auch förderfähig sind.
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), Ökologischer Landbau und Tierschutzmaßnahmen sind wesentliche Instrumente beim Erreichen von Umweltzielen in der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik. Darum haben wir heute einige Anregungen an die Landesregierung weitergegeben. Uns ist wichtig, dass eine gewässer- und bodenschonende Landbewirtschaftung der Niedermoorstandorte mit angehobenen Wasserständen prämiert werden, um den Moorboden zu schützen. Wir wollen, dass der Anbau von Paludikulturen unterstützt wird. Grünland soll nachhaltiger genutzt werden, indem es zur Futtererzeugung dient und eine Prämierung nach Raufutter verzehrende Großvieheinheit erfolgt. Die landwirtschaftliche Tierhaltung muss weiter verbessert werden, dazu müssen insbesondere Außenklimabedingungen, Weidegang und Auslaufhaltung gefördert werden. Hierfür ist allerdings wichtig, dass der Bund endlich die Kriterien für eine tierwohlgerechte Haltung (Tierwohllabel) vorlegt. Das Anlegen von Agroforstsystemen soll ebenfalls gefördert werden. Bereits in der 7. Förderperiode haben wir die Landesregierung aufgefordert zu prüfen, ob das förderfähig ist.
Um die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern nicht zu verunsichern, stehen wir dazu, dass all diese Maßnahmen freiwillig sind.“
09. März 2022