Natürlich haben wir hierbei den Umweltschutz weiter im Blick und wollen die bislang nicht befahrbaren Gewässer nur für kleinste Elektroboote, zum Beispiel vom Typ Anka oder Schlauchboote, öffnen. Ausschlaggebend für die zulässige Größe ist die Wasserverdrängung, die bei maximal 1500 Kilogramm liegen darf. Die Boote dürfen eine maximale Leistung von einem Kilowatt nicht überschreiten und maximal sechs Stundenkilometer fahren. Zudem gibt es nur einen begrenzten Personenkreis, der in den Genuss der Neuerungen kommt: Es muss ein gültiger Fischereischein und eine Angelerlaubnis für das zu befahrende Gewässer vorliegen oder ein eigener Bootsliegeplatz am betroffenen Gewässer mit eigenem Boot nachgewiesen werden. Durch diese Eingrenzungen werden übermäßige Geräuschentwicklungen, Umwälzungen im Wasser und somit Störungen von Flora und Fauna gering gehalten. Auch zukünftig werden Gewässer in Natura 2000-Gebieten, Nationalparken, Biosphärenreservaten und Naturschutzgebieten weiterhin den bisherigen Schutzstatus behalten. Mit unserem Änderungsvorschlag zum Landeswassergesetz sorgen wir als Sozialdemokrat*innen für mehr gesellschaftliche Teilhabe für alle und werden zugleich dem notwendigen Umweltschutz gerecht.“
09. Dezember 2020
Angeln und Ruhe genießen auch auf geschützten Seen wird mehr Menschen ermöglicht
Über Änderungen im Wassergesetz hat heute der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern debattiert. Dazu erklärt Elisabeth Aßmann, Arbeitskreisleiterin der SPD-Fraktion im Landtag: „Mit der kleinen, aber feinen Änderung des Wassergesetzes könnten künftig vor allem ältere und Menschen mit Handicap wieder raus auf die geschützten Seen. Sie könnten so weiterhin ihrem Angelhobby nachgehen oder einfach einen entspannten Tag auf dem See genießen. Darum setzen wir uns als SPD-Fraktion dafür ein, dass auf besonders geschützten Seen zukünftig mit kleinen, elektrobetriebenen Booten gefahren werden darf. Das sind Gewässer, die bisher nur mit Muskelkraft und Ruderboot befahrbar waren. Von dieser vorgeschlagenen Neuerung würden vorwiegend hier lebende und bewegungseingeschränkte Menschen profitieren. Damit würden wir auch einer langjährigen und berechtigten Forderung des Landesanglerverbandes nachkommen.