Im Sommer 2024 hat die MV-Koalition im Landtag dem neuen Landesfischreirecht zugestimmt und so den Weg für die weitere Digitalisierung der Fischereiverwaltung frei gemacht. Bisher musste ein Nachweis über die Bezahlung der Fischereiabgabe in Höhe von 10 Euro jedes Jahr aufs Neue in einer der 117 örtlichen Ordnungsbehörden und den beteiligten Ausgabestellen als Klebemarke für den Fischereischein erworben werden. Diese sind nötig, damit der jeweilige Fischereischein seine Gültigkeit behält. Nun können die Nachweise über die Abgabe online erworben werden. Zu dieser Verbesserung erklärt der fischereipolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Michel Schiefler:
„Angeln wird in MV durch unser neues Fischereirecht deutlich bequemer. Durch die Digitalisierung der Fischereiabgabe müssen passionierte Anglerinnen und Angler nicht länger zu einer örtlichen Ordnungsbehörde fahren, sondern können sich die entsprechenden Dokumente im Internet herunterladen und dann entweder ausdrucken oder digital auf dem Smartphone mit sich führen. So sparen sie Zeit und Nerven. Weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung – das ist der richtige Weg, auf den wir weiter setzen wollen. Ich bin froh, dass die Maßnahmen aus unserem Gesetz nun schnell umgesetzt wurden und effektive Verbesserungen für alle Anglerinnen und Angler in MV sorgen. Gleichzeitig ist aber auch klar: Wer das digitale Angebot nicht nutzen kann oder möchte, kann sich die Fischereiabgabe selbstverständlich auch weiterhin analog bei der Ordnungsbehörde abholen. So bleibt niemand auf der Strecke.“
Zum Hintergrund:
In dem vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) bereitgestellten Online-Shop kann unter https://erlaubnis.angeln-mv.de/ neben den Angelerlaubnisscheinen für die Küstengewässer auch ein Nachweis für die Entrichtung der Fischereiabgabe digital erworben werden.