Am Montag hat Bundesarbeitsminister Heil den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der Tarifbindung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes zur Abstimmung zwischen den Ministerien vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass künftig nur noch Unternehmen Bundesaufträge erhalten sollen, die sich an den jeweils gültigen Tarifvertrag ihrer Branche halten. Zudem mahnte Heil mit Blick auf das europäische Recht eine Anpassung des Mindestlohns durch die Mindestlohnkommission an. Hierzu erklären Julian Barlen, Fraktionsvorsitzender, und Christian Winter, Sprecher für Arbeitnehmer-, Wirtschafts- und Gewerkschaftspolitik der SPD-Landtagsfraktion:
„Gute Löhne für gute Arbeit sind die entscheidende Voraussetzung für eine starke Wirtschaft und ausreichend Fachkräfte. Deshalb haben wir mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz in MV zum Jahreswechsel dafür gesorgt, dass bei allen öffentlichen Aufträgen im Land Tariflöhne oder tarifgleiche Löhne gezahlt werden. Das stärkt unsere Unternehmen im Land vor Dumping-Angeboten und sorgt mit dem Nachhaltigkeitsfaktor dafür, mit Ausschreibungen die Wertschöpfung vor Ort in der Region zu stärken. Der Fachkräftebedarf wird sich nur decken lassen, wenn sich Leben und Arbeiten in Mecklenburg-Vorpommern durch gute Löhne auszeichnet.
Das gilt natürlich auch für Deutschland insgesamt. Daher ist es eine gute Nachricht, dass Bundesminister Heil und die Bundesregierung das Thema Tariftreue nun oben auf die politische Agenda setzen. Tarifverträge sichern bessere Arbeitsbedingungen und faire Löhne. Hier gibt es nach wie vor viel zu viele Betriebe ohne Tarifvertrag. Im Dialog mit den Gewerkschaften und Arbeitgebern geht es uns darum, die Arbeitnehmerrechte zu stärken und für einen fairen Wettbewerb zwischen den Firmen zu sorgen. Unternehmen, die gute Arbeitsbedingungen bieten, sollen nicht mehr benachteiligt sein. Zudem helfen solche Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel und stärken den Arbeitsmarkt insgesamt.
Auch begrüßen wir die Initiative von Hubertus Heil und der Bundesregierung, beim Mindestlohn eine gute Entwicklung für die knapp sechs Millionen Beschäftigten zu erreichen, die in Deutschland Mindestlohn erhalten. Der Mindestlohnkommission ist es zuletzt leider nicht gelungen, einvernehmlich zu einer Entscheidung zu kommen. Es war ein Fehler, dass die Mindestlohnkommission ohne ein zwischen den Tarifpartnern geeintes Ergebnis auseinandergegangen ist. Hier liegt es gerade auch mit Blick auf das EU-Recht bei der Kommission, eine belastbare Perspektive zu verabreden.
Von den zurückliegenden Erhöhungen des Mindestlohns profitierte allein in Ostdeutschland jeder fünfte Beschäftigte – insbesondere in der Gastronomie, der Reinigung, bei Lieferdiensten und anderen Dienstleistungsberufen.
MV soll nicht nur das Land zum Leben sein, sondern auch das Land zum guten Arbeiten. Das funktioniert nur, wenn wir auch gute Löhne für gute Arbeit in allen Branchen zahlen und die Menschen von ihrer Erwerbsarbeit auch gut leben können.“