SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Rudolf Borchert: Länder- und raumordnungsspezifische Änderungen im Wasser- und Bergrecht müssen folgen
Zum am heutigen Tag vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzes- und Verordnungspaket zur Regulierung von Fracking-Vorhaben erklärt der energiepolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Rudolf Borchert:

„Die soeben beschlossenen Entwürfe zum Wasserhaushaltsgesetz und Bergrecht sind erste wichtige Schritte, um Fracking soweit wie möglich einzuschränken. Vor dem Hintergrund der auch in Mecklenburg-Vorpommern öffentlich geführten Diskussion und für einen vorrangigen Schutz von Trinkwasser und Gesundheit wird aber auch deutlich, dass es noch zusätzlicher Veränderungen sowohl im Wasserhaushaltsgesetz als auch im Berggesetz bedarf, um unkonventionelles Fracking rechtssicher auszuschließen. Insbesondere was die Gewinnung von Erdöl angeht, müssen die Formulierungen ergänzt werden.

Ferner sollte für die Länder mit einer sogenannten 'Länderklausel für Fracking-Verbote' die Möglichkeit eines umfassenden Fracking-Verbots geschaffen werden. Außerdem ist eine Beteiligung bzw. Zustimmung des Bundesrates zu entsprechenden Änderungen dringend notwendig, da Länderinteressen unmittelbar berührt sind.

Ein wesentlicher Schritt ist auch die Einführung einer Raumordnungsklausel im Bergrecht, wie sie die letzte Konferenz der zuständigen Raumordnungsminister im Januar 2015 beschlossen hat. Danach müssen bei bergrechtlichen Zulassungen die Ziele, Grundsätze und Erfordernisse der Raumordnung beachtet und berücksichtigt werden."

Abschließend erklärte Rudolf Borchert seine kritische Haltung gegenüber der Einsetzung einer Expertenkommission, da zumindest die Gefahr bestehe, dass bei einer fachlich unausgeglichenen Besetzung der Expertenkommission ein Automatismus für kommerzielle Projekte entstehen könnte.