Die kommunalen Spitzenverbände aus Landkreistag und Städte- und Gemeindetag haben gemeinsam mit der Landesregierung über verschiedene Themen verhandelt und einhellig zwei Anpassungen beschlossen, die nun umgesetzt werden sollen. Zum einen geht es um die Aufteilung der Kosten der Kindertagesbetreuung zwischen Landkreisen und Städten und Gemeinden. Zum anderen um eine Glättung der Ausgleichszahlungen über das FAG. Verabredet wurde, die Ergebnisse der Verabredung schnellstmöglich umzusetzen. Dazu sagt die kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Martina Tegtmeier:
„Wir haben den Fraktionen ein konkretes Verfahren vorgeschlagen, um diese wichtigen, von den Kommunen geforderten Anpassungen noch vor dem Jahreswechsel zu ermöglichen. Denn nur dann können die Änderungen – wie von den kommunalen Spitzenverbänden gewünscht - ab dem 1. Januar 2025 gelten.
Wir unterstützen unsere Landkreise und Gemeinden, wo immer es möglich ist. Deswegen ist es gut und richtig, dass wir die faire Verteilung der Kosten zwischen den Gemeinden und den Landkreisen so kurzfristig angepackt haben, und endlich eine Einigung erzielt werden konnte. Dafür danke ich allen Beteilgten ausdrücklich.
Die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion haben dieses eilige Vorhaben für die Kommunen mit fadenscheinigen Begründungen blockiert. Der CDU, die sich selbst gerne als Kommunalpartei bezeichnet, sind die dringenden Probleme der kommunalen Ebene wohl doch nicht so wichtig. Das zeigt einmal mehr, dass sie nicht bereit ist, Verantwortung zu tragen. Dafür habe ich keinerlei Verständnis und die Kommunen werden es auch nicht haben. Erst recht nicht kommunale Amtsträger, auch mit CDU-Parteibuch.“
Hintergrund:
Mit dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) von 2020 wurde die Finanzierung der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern grundlegend reformiert. Ziel war es, die Finanzierung zu vereinfachen und verschiedene Förderstränge in einer einzigen Förderung zu bündeln. Dabei wurden Pauschalen für die Kosten pro Kind in der Kita festgelegt. Diese Pauschalen sorgten zuletzt aber immer mehr für eine ungleiche Verteilung der Kosten zwischen den Gemeinden und prozentuaden Landkreisen.
Die ursprünglich festgelegte Quote von 32 % als Anteil für die Gemeinden wurden vielfach unterschritten. Dadurch mussten die Kreise die so entstehenden Kostendeckungslücken über die Kreisumlagen ausgleichen. So war es ein dringender Wunsch der kommunalen Spitzenverbände so schnell wie möglich, diese Diskrepanz zu beheben.
Nun haben sich kommunale Spitzenverbände und Landesregierung auf eine Anpassung dieser Regelung geeinigt. Die Pauschalbeträge wurden gestrichen und die realen Kosten pro Kind werden anteilmäßig fällig. Wobei das Land kontinuierlich 54,5 % der Kosten trägt.
Das zweite Anliegen, das mit dieser kleinen Novelle umgesetzt werden solle war eine einfache Lösung dafür, Schwankungen bei den Steuereinnahmen ausgleichen und so Härten für die Landkreise und Gemeinden abzufedern.