SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Antrag im heute beratenden Sozialausschuss fordert bundeseinheitlichen Basisfallwert für Krankenhausbehandlungen Die Einführung der neuen Abrechnungssystematik für die Krankenhäuser durch Vergütung mit Fallpauschalen zum 1. Januar 2003 bzw. verpflichtend zum 1. Januar 2004 war Thema einer Anhörung am 26. März 2003 im Sozialausschuss.
Dabei kam zur Sprache, dass durch die Einführung des Fallpauschalensystem ein großes Problem auf die Krankenhäuser in unserem Land zukomme. Auf Bundesebene beabsichtige man zurzeit nämlich nicht, einen bundeseinheitlichen Basisfallwert für die Vergütungen zugrunde zu legen.
Dadurch würden die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern für die gleiche getätigte Leistung eine geringere Vergütung erhalten als zum Beispiel Bayern oder Baden-Württemberg.
Nach der Auffassung des gesundheitspolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion M-V, Dr. Norbert Nieszery, könnte diese ungerechte Behandlung insbesondere Krankenhäuser in strukturschwachen Räumen betreffen. Die Folge wäre ein Verschlechterung der Leistungen und Wettbewerbsnachteile hinsichtlich der Gewinnung von Fachkräften. Der ohnehin bestehende Fachkräftemangel würde also noch verstärkt.
Deshalb haben die Gesundheitspolitiker von SPD und PDS einen Antrag im heute erneut beratenden Sozialausschuss gestellt, der einen bundeseinheitlichen Basisfallwert fordert. Dieser Beschluss wurde heute einstimmig gefasst.