Der Gesundheitsausschuss des Landtages hat eine öffentliche Anhörung zum geplanten Landarztgesetz durchgeführt. Im Anschluss erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Julian Barlen:
„Das Landarztgesetz wird gegen den Ärztemangel gerade im ländlichen Raum helfen. Darin waren sich heute die Experten einig. Es ist richtig, junge motivierte Studierende langfristig zu binden und dafür den Zugang zum Studium zu erleichtern. Das Gesetz ist ein weiterer Baustein einer Gesamt-Strategie für einen flächendeckenden Zugang zu medizinischer Versorgung.
Die Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern wird älter. Die Nachfrage nach medizinischen Angeboten steigt. Gleichzeitig sinkt die Anzahl der Erwerbspersonen. Deswegen werden viele Maßnahmen zur Fachkräftesicherung gebraucht. Im Augenblick sind rund 1.200 Hausärztinnen und Hausärzte im Dienst. Mehr als ein Drittel dieser Frauen und Männer wird in den nächsten sechs bis 15 Jahren in den Ruhestand gehen. In etwa der Hälfte der Bedarfsplanungsbereiche kann es zu einer Unterversorgung kommen.
Gerade die ärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum muss attraktiv sein, damit sich junge Absolventen dafür entscheiden. Attraktive Jobs für Lebenspartner, gute Kitas und Schulen, Kulturangebote und nicht zuletzt ein attraktives Wohnumfeld gehören genauso dazu wie gute Möglichkeiten zur Weiterbildung im Land. In diesem Zusammenhang ist das „Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin“ ein sehr sinnvolles Instrument, um die Situation für angehende Ärzte in der hausärztlichen Versorgung zu verbessern. Darin sollten zukünftig auch die kommunalen Spitzenverbände mitwirken.
Zur Entlastung der jetzt schon tätigen Ärzte ist auch der jüngste Beschluss der Ärztekammer zu begrüßen, der es Ärzten ermöglicht, Telemedizin noch stärker zu nutzen. Anfang dieses Jahres hat der Landtag auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion die Ärztekammer gebeten, sich mit dem Thema zu befassen. Das wurde nun umgesetzt. Konkret besteht jetzt auch die Möglichkeit, dass Ärzte schon beim Erstkontakt eine Fernbehandlung durchführen dürfen.“
05. Dezember 2019
Einhellige Zustimmung zum Landarztgesetz gegen Ärztemangel
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