Susann Wippermann: Beratung aller beteiligten Fraktionen zum weiteren Verfahren der NSU-Aufklärungsarbeit für M-V nötig
Zur heute offiziell bestätigten Weigerung des Oberlandesgericht München, dem Schweriner NSU-Unterausschuss die Einsicht in wesentliche Akten zu gewähren, erklärt die Vorsitzende des NSU-Unterausschusses Susann Wippermann:
„Die SPD-Landtagsfraktion ist außerordentlich enttäuscht, dass der wichtigen NSU-Aufklärungsarbeit durch die Verweigerungshaltung des Oberlandesgerichtes München enorme Steine in den Weg gelegt werden. Insbesondere im Sinne der Opfer und Hinterbliebenen des NSU-Terrors müssen die Taten umfassend aufgeklärt und wichtige Schlussfolgerungen für die Sicherheits-, Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden gezogen werden, selbstverständlich auch hier in Mecklenburg-Vorpommern. Ein Unterausschuss im Innenausschuss - ausgestattet mit den nötigen Informationen – hätte hier effizient und kostensparend wichtige Erkenntnisse gewinnen können.
Nach der endgültigen Absage des OLG München müssen nunmehr alle Fraktionen, die seinerzeit die Einsetzung des Unterausschusses beantragt haben, beraten, ob und wie die Aufklärung dennoch effektiv und zielführend fortgesetzt werden kann. Zu den Optionen zählt selbstverständlich auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss, denn ein langer Rechtsstreit mit den Behörden, dessen Ausgang ungewiss ist, wäre im Interesse der Opfer und Hinterbliebenen unserer Auffassung nach keine sinnvolle Reaktion auf die aktuelle Situation.“
22. August 2017
Enttäuschung über Verweigerungshaltung des Oberlandesgerichtes München gegenüber NSU-Unterausschuss
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