SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Tierheime können ab Freitag Coronahilfen als einmaligen Betriebskostenzuschuss beantragen. Dafür stehen jetzt fünf Millionen Euro vom Bund zur Verfügung. Dazu erklärt Elisabeth Aßmann, tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern: 
„Tierschutz hat für meine Fraktion und für mich persönlich einen hohen Stellenwert. Hier haben wir auch die Tierheime seit Jahren im Blick. So unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Tierschutzvereine seit vielen Jahren finanziell bei Investitionen und der Kastration frei lebender Katzen.

Die Tierheime, in der Regel getragen von Tierschutzvereinen, trifft die Corona-Pandemie hart. Hatten es die Tierheime schon vor der Pandemie schwer, haben die finanziellen Probleme nochmals zugenommen. Spenden fallen derzeit häufig weg und saisonale Veranstaltungen wie Oster- und Weihnachtsmärkte, aber auch Vereinsaktivitäten wie Arbeitseinsätze und Tierheimfeste, bei denen sonst Spenden gewonnen wurden, dürfen seit einem Jahr nicht stattfinden. Hinzukommt, dass Tiere zum Teil schwerer vermittelt werden und damit der Betreuungsbedarf wächst.
Bald beginnt auch die Zeit, in der wieder hunderte Katzenwelpen in die Einrichtungen schwemmen und außer Futter oft weitreichende medizinische Versorgung benötigen.

Jetzt eingenommene Mitgliedsbeiträge und Spenden reichen vielerorts nicht mehr aus, um die anfallenden Kosten zu decken. Deshalb ist es wichtig, den Tierheimen finanziell zu helfen. Die gemeinnützigen Vereine sind in einem bislang noch nicht bekannten und nicht abzusehenden Ausmaß von der Corona-Pandemie betroffen. Da sind die vom Bund nun bereitgestellten fünf Millionen Euro für die Unterstützung der Tierheime und zur Gewährleistung des Tierwohls das richtige Signal.

Konkret heißt das: Auf Antrag kann ein einmaliger Betriebskostenzuschuss von 7.500 Euro gewährt werden. Die Antragsberechtigten müssen bei Antragstellung nachvollziehbar die Corona-bedingten Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen und daraus resultierende Finanzierungsdefizite in der Zeit vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2021 darlegen.

In den Tierheimen leisten vor allem viele Ehrenamtliche Helfer*innen und hauptamtliche Mitarbeiter*innen großartige Arbeit und das zurzeit unter schwierigsten, pandemischen Bedingungen.

Nun muss das Geld auch schnell bei den Tierheimen ankommen. Darum wurde ein unbürokratisches Verfahren aufgesetzt: Die Anträge sowie die wenigen erforderlichen Anlagen sind ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen beim Bundesamt für Naturschutz einzureichen. Die Freischaltung der Internetseite erfolgt am Freitag, 23. April, und bleibt für vier Wochen bestehen.“

Die vollständige Richtlinie ist im Bundesanzeiger vom 08.04.2021 veröffentlicht worden und unter folgendem Link einsehbar: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/3LCNSyNOo2S2r0GKRbb/content/3LCNSyNOo2S2r0GKRbb/BAnz%20AT%2008.04.2021%20B5.pdf?inline