SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Rainer Albrecht: Bundesregierung verhandelt mit Ländern über konkrete Ausgestaltung

Der Landtag beschäftigte sich am gestrigen Abend auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen mit der steuerlichen Absetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Hierzu erklärte der baupolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rainer Albrecht:

„Das Bundeskabinett hat bereits Anfang Dezember 2014 das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 von Umwelt- und Bauministerin Dr. Barbara Hendricks und den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) von Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel beschlossen.

Zum NAPE gehört die von der Branche seit vielen Jahren geforderte Einführung einer steuerlichen Förderung für energetische Gebäudesanierungen. Weiter werden im NAPE konkrete Maßnahmen benannt, die dazu beitragen, dass Deutschland seine ehrgeizigen Ziele beim Energiesparen und beim Klimaschutz bis 2030 erreicht.

Die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen wird von der Bundesregierung als Ergänzung zum CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Kredite, Zuschüsse) gesehen. Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Wärme in Wohngebäuden. Eckpunkte für die steuerliche Förderung sind ein Fördervolumen von eine Milliarde Euro pro Jahr, die steuerliche Förderung über zehn Jahre, die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum sowie ein Prüfauftrag für die Förderung von vermietetem Wohneigentum.

Die Einführung soll ab 2015 über einen Zeitraum von fünf Jahren erfolgen. Die Details sollen nun bis Ende Februar mit den Ländern ausgehandelt werden. Danach sind Bundestag und der Bundesrat am Zug, um eine finale Entscheidung zu treffen.

Vor diesem Hintergrund ist der Antrag der Bündnisgrünen überflüssig und sogar kontraproduktiv. Denn ein entsprechender Landtagsbeschluss würde unsere Position bei der anstehenden Verhandlung über die konkrete Ausgestaltung mit dem Bund eher verschlechtern", verdeutlichte Albrecht.

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