Die Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich am Mittwoch auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Nachbesetzung der Richterinnen und Richter am Landesverfassungsgericht geeinigt. Die Nachbesetzung wurde erforderlich, da die Verfassungsrichterin Barbara Borchardt verstorben ist. Die Liste ist Ausdruck der Überparteilichkeit und damit Unabhängigkeit der Justiz unseres Landes, sind sich die demokratischen Abgeordneten und ihre Fraktionen einig.
Dem Vorschlag nach soll
- das stellvertretende Mitglied des Landesverfassungsgerichtes Alexander Schmidt als Mitglied des Landesverfassungsgerichtes für Barbara Borchardt gewählt werden;
- der Rechtsanwalt Carl-Henning Clodius zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichtes für den zum Mitglied des Landesverfassungsgerichtes gewählten Alexander Schmidt gewählt werden.