SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Neues Gesetz enthält grundlegend vereinfachte Regelungen Die Landesregierung bringt morgen (16. Dezember) einen Entwurf eines Fischereigesetzes in den Landtag ein. Dazu erklärt die fischereipolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Hannelore Monegel:
„Es geht um ein völlig neues Gesetzeswerk mit neuer Systematik. Eingeflossen sind die Erfahrungen im Umgang mit der bisherigen Rechtsauffassung. Das aktuelle Fischereigesetz aus dem Jahr 1992 regelt im Wesentlichen nur Erlaubnisfragen für das Fischen und Angeln an Küsten- und Binnengewässern. Diese Inhalte werden in dem neuen Gesetzentwurf mit reformierten, grundlegend vereinfachten Regelungen verknüpft.“
Die SPD-Politikerin begrüßt es ausdrücklich, dass nach dem neuen Gesetz Kinder vom 10. Lebensjahr an einen Fischereischein erwerben können. Die Erfahrungen bei den Schulungen zum Fischereischein hätten gezeigt, dass es sich außerordentlich gut mache, wenn Alt und Jung nebeneinander auf der Schulbank säßen.
„Kinder und Jugendliche frühzeitig in das Vereinsleben der Angler einzubeziehen, fördert verantwortungsvolles Handeln an Gewässern genauso wie den richtigen Umgang mit den darin lebenden Organismen. So können sich Bodenständigkeit und Heimatverbundenheit entwickeln“, sagte Hannelore Monegel.
Die Sprecherin für Fischereipolitik der SPD-Landtagsfraktion betonte: „Die Einführung eines Gästefischereischeins für Urlauber aus anderen Bundesländern bedeutet Chance und Verpflichtung für die Tourismuswirtschaft. Für den Erwerb einer solchen befristeten Erlaubnis sollten sich die Verantwortlichen sehr bald über die Methodik einigen. Keinesfalls soll der Gästefischereischein Freizeitangler davon abhalten, für einen unbegrenzt gültigen Fischereischein Fachwissen auf der Schulbank zu erwerben.“