SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Rechte von Minderheiten nicht beeinträchtigt Zur heutigen Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur Fraktionsstärke in Kommunalvertretungen äußert sich der Sprecher für Kommunalpolitik der SPD-Landtagsfraktion, Heinz Müller: „Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt die Gerichtsentscheidung. Wir sehen uns damit in unserer Auffassung bestärkt. Hier werden keine Rechte von Minderheiten beeinträchtigt. Jeder einzelne Abgeordnete behält seine umfassenden Mitwirkungsrechte. Nur die Verfahrensrechte, die Fraktionen haben, zum Beispiel das Erzwingen einer Sondersitzung der Gemeindevertretung, muss an eine vernünftige Mindestgröße gebunden sein.“