SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Heute hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der NSU-Verbrechen auf mehr als 800 Seiten seinen Zwischenbericht vorgelegt. Darin enthalten sind der gegenwärtige Stand der Zeugenvernehmungen und die Voten der SPD-Fraktion. Dazu erklärt Susann Wippermann, Obfrau der SPD-Fraktion: 
„Ich bin froh, dass nach der schleppenden Anfangsphase die Ausschussarbeit schnell an Fahrt aufgenommen hat. Nach knapp anderthalb Jahren Beweiserhebung können wir jetzt einen mehr als 800 Seiten starken Zwischenbericht vorlegen. Damit haben wir eine geeignete Arbeitsgrundlage für den neu zu bildenden Untersuchungsausschuss in der nächsten Wahlperiode.

Bei der Vorsitzenden von Allwörden bedanken wir uns ausdrücklich für ihre couragierte Ausschussleitung, auch gegenüber dem Innenministerium und Verfassungsschutz. Auch waren wir uns mit Frau von Allwörden einig, dass der nicht zufriedenstellende Verlauf der Aufarbeitung der NSU-Verbrechen eine Fortsetzung in der nächsten Legislaturperiode zwingend notwendig macht. Umso bedauerlicher ist es, dass sich Frau von Allwörden leider in den eigenen Reihen mit ihrer Auffassung nicht durchsetzen konnte.“

Julian Barlen, Sprecher der SPD-Fraktion für Strategien gegen Rechtsextremismus, ergänzt: „Das Versprechen an die Familien der NSU-Opfer, alles zu tun, damit diese rassistische Mordserie des NSU-Terrortrios und die Hintergründe auch in MV weiter aufgeklärt werden, behält unverändert seine Gültigkeit. Die bisher unzureichende Aufklärung verlangt nach einer Fortsetzung des NSU-Ausschusses. Es ist so gut wie kein Themenkomplex vollständig abgearbeitet. Der Respekt vor den Opfern des NSU gebietet aber, die begonnene Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses in der nächsten Legislatur fortzusetzen. Es darf keinen Schlussstrich geben.

Über die Zeit betrachtet, war leider die Kooperationsbereitschaft von Innenministerium und Verfassungsschutzes absolut mangelhaft. Zu einigen Fragestellungen liegen geforderte Akten teils in erheblichem Umfang noch immer nicht vor. Auch sind viele Akten bis zur Unkenntlichkeit geschwärzt. Dass das anders und besser laufen kann, zeigt beispielsweise der Thüringer NSU-Ausschuss. Unsere Ausschussarbeit wurde oftmals nicht unterstützt oder durch schleppende Lieferung geschwärzter Akten gar behindert. Mehr als ein Dutzend wichtiger Zeug*innen konnten aus Zeitmangel nicht angehört werden.

Exemplarisch zeigen die Umstände rund um das rechtsextreme Magazin ‚Der Weiße Wolf‘, dass die Sicherheitsbehörden bestehende Ansätze, das Terrortrio zu stoppen, auch aufgrund eigener Versäumnisse nicht genutzt haben. Zwei Jahre vor dem Mord an Mehmet Turgut wurden weder die Hintergründe einer von einer V-Person gemeldeten großen Spende an die Herausgeber des ‚Weißen Wolfes‘ aufgeklärt, noch mit einem expliziten ‚Dank an den NSU‘ in Ausgabe 18 in Zusammenhang gebracht. Diese Ausgabe lag dem Verfassungsschutz MV trotz Zuständigkeit für die Auswertung nicht vor und wurde – warum auch immer – nicht beschafft. Diese Liste ließe sich mit Blick auf die Beobachtung der rechtsextremen Musik-, Konzert- und Kameradschaftsszene zu der Zeit über den mangelhaften bzw. folgenlosen Austausch mit Nachbarländern, die nachweislich V-Leute im Umfeld des NSU führten, bis hin zur Vernachlässigung von ‚Rassismus als Tatmotiv‘ bei den Ermittlungen fortsetzen.“