SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Verstöße gegen Bundeskleingartengesetz müssen in Verantwortung von Kommunen und Landeskleingartenverband ermittelt und geahndet werden Zur Diskussion um die so genannte Zweitwohnsteuer für Kleingärtner, die ihre Lauben für Urlaubs- oder sonstige Wohnzwecke vermieten, äußert sich heute die kleingartenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Angelika Peters:
"Ich sehe keine Veranlassung für diese Steuer. Wenn Kleingärtner ihre Lauben in touristisch bevorzugten Regionen lukrativ an Urlauber vermieten, verstoßen sie gegen das Bundeskleingartengesetz, das ihnen in seinem Paragraphen 20a bereits Vorteile wie sozialverträgliche Pachten und Bestandsschutz für wohnlich ausgestattete Lauben garantiert."
Es handele sich bei dieser unlauteren Vermietpraxis allerdings um Einzelfälle.Die schwarzen Schafe unter den Gartenfreunden müssten in verantwortungsvoller Zusammenarbeit von Kommunen und Landeskleingartenverband herausgefiltert werden. Sollten Belehrungen nicht fruchten, müsste am Ende die Kündigung des Nutzungsrechtes stehen.
"Eine grundsätzliche Verpflichtung der Kommunen, nach eigenem Ermessen eine Zweitwohnsteuer in Kleingartenanlagen zu erheben, bereitet jedoch den Nährboden für soziale Ungerechtigkeiten", warnt Peters.