SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Martina Tegtmeier: Land fördert notwendige Personal- und Sachkosten mit mindestens 90 Prozent

Der Sozialausschuss hat in seiner heutigen Sitzung das Landesausführungsgesetz zur Schwangerschaftskonfliktberatung abschließend beraten. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Martina Tegtmeier, begrüßt die getroffene Einigung bei der Festlegung der landesseitigen Förderung:

„Mit der Entscheidung, die Landesförderung für die Schwangerschaftskonfliktberatung gesetzlich auf mindestens 90 Prozent festzulegen, haben die Koalitionsfraktionen heute ein klares Zeichen für die Aufrechterhaltung einer fachlich guten und flächendeckenden Schwangerschaftsberatung gesetzt. Wir setzen damit als erstes Bundesland die gesetzliche Mindestförderung oberhalb der vom Bundesverwaltungsgericht für diese Pflichtaufgabe definierten Grenze von 80 Prozent um.

Die Anhörung zum Schwangerschaftskonfliktausführungsgesetz hat trägerübergreifend deutlich gemacht, dass die Möglichkeit der Finanzierung von Eigenanteilen in Mecklenburg-Vorpommern begrenzt ist. Darauf haben SPD und CDU reagiert. Mit der Gesetzesänderung, die erfreulicherweise auch auf Zustimmung von Linksfraktion und Grünenfraktion im Sozialausschuss stieß, werden wir unserer sozialen Verantwortung für alle werdenden Eltern gerecht.“

Hinweis:
Das Gesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wird in der Fassung des Sozialausschusses abschließend in der Juli-Landtagssitzung beraten und beschlossen.

  • Sprecherin für Innen- und Kommunalpolitik
  • Innenausschuss