SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Dr. Norbert Nieszery/ Stefanie Drese: Land und Kommunen haben sich der wichtigen Aufgabe frühzeitig und vorausschauend gestellt

In Mecklenburg-Vorpommern werden Asylanträge bundesweit am schnellsten entschieden. Das haben Recherchen des NDR für das erste Halbjahr 2015 ergeben. So ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Asylverfahren in unserem Bundesland auf 3,3 Monate gesunken, während sie bundesweit 5,3 Monate beträgt. Hierzu erklären der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Norbert Nieszery und die justizpolitische Sprecherin, Stefanie Drese:

„Schnellere Entscheidungen über Asylanträge sind ein wesentlicher Bestandteil einer humanen Flüchtlingspolitik. Denn durch die zügige Bearbeitung der Verfahren erhalten die Flüchtlinge, die Schutz in unserem Land suchen, Rechtssicherheit und damit Klarheit über ihren Aufenthaltsstatus und kann im Anschluss rasch mit den gezielten Integrationsmaßnahmen begonnen werden.

Deshalb begrüßen wir sehr, dass Mecklenburg-Vorpommern die bundesweit kürzeste Bearbeitungsdauer bei Asylverfahren hat. Das ist im Sinne der vielen Menschen, die oftmals in großer Not zu uns kommen.

In Mecklenburg-Vorpommern haben sich die SPD-geführte Landesregierung und die Kommunen gemeinsam der wichtigen Aufgabe einer humanen Flüchtlings- und Ausländerpolitik sehr frühzeitig und vorausschauend gestellt. Dazu gehört auch, dass am Verwaltungsgericht Schwerin im Frühjahr dieses Jahres eine zusätzliche Asylkammer mit drei weiteren Richtern und einer Servicekraft eingerichtet wurde.

Die Entscheidung war Teil des Maßnahmenpaketes des Landes, um die Lage der Flüchtlinge in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern. Insgesamt sind am Verwaltungsgericht Schwerin nunmehr zehn Richterinnen und Richter mit Asylsachen befasst. Diese deutliche Aufstockung sorgt dafür, dass im Interesse der Asylbewerberinnen und Asylbewerber wie des Landes, die Verfahrensdauer auch dort verkürzt wird, wo das Verwaltungsgericht angerufen wird.

Unser Dank gilt deshalb allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kommunen und am Verwaltungsgericht Schwerin für ihre hervorragende Arbeit zur Bewältigung der Asylverfahren.“

Hintergrund:
Die Zahl der Asylverfahren hat sich in Mecklenburg-Vorpommern von 2012 bis zum Jahr 2014 mehr als verdreifacht. Auch in diesem Jahr zeichnet sich eine weiter steigende Zahl ab. Asylsachen werden in Mecklenburg-Vorpommern in erster Instanz ausschließlich am Verwaltungsgericht Schwerin entschieden. Die zusätzlich eingerichtete Asylkammer mit drei Richterinnen und Richtern sowie einer Servicekraft ist vorerst auf fünf Jahre befristet.