Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung das Landesausführungsgesetz zur Schwangerschaftskonfliktberatung abschließend beraten. Hierzu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Martina Tegtmeier:
„Mecklenburg-Vorpommern besitzt ein sehr gut ausgebautes Netz der Schwangerschaftsberatungs- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Mit der im Beratungsverfahren getroffenen Einigung, die landesseitige Förderung der Personal- und Sachkosten auf mindestens 90 Prozent festzulegen, verbessern wir die Rahmenbedingungen weiter und sind bundesweit Vorreiter.
Damit haben die Koalitionsfraktionen ein klares Zeichen für die Aufrechterhaltung einer fachlich guten und flächendeckenden Schwangerschaftsberatung in M-V gesetzt. Insbesondere in der Anhörung zum Schwangerschaftskonfliktausführungsgesetz ist trägerübergreifend deutlich geworden, dass die Möglichkeit der Finanzierung von Eigenanteilen in Mecklenburg-Vorpommern begrenzt ist. Darauf haben SPD und CDU reagiert. Mit der Gesetzesänderung, die erfreulicherweise auch auf Zustimmung von Linksfraktion und Grünenfraktion stößt, werden wir unserer sozialen Verantwortung für alle werdenden Eltern gerecht.“