SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Vor 10 Jahren gab sich Mecklenburg-Vorpommern eine der modernsten Verfassungen Deutschlands Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Volker Schlotmann, hat anlässlich ihres zehnjährigen Bestehens die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewürdigt:
"In einem Bundesstaat, in welchem die Verfassungsräume von Bund und Ländern grundsätzlich nebeneinander stehen, ist es die Aufgabe der Landesverfassung, politische Einheit für das Land Mecklenburg-Vorpommern zu stiften und dafür eine rechtliche Ordnung zu geben. Dies ist unserer Landesverfassung sehr gut gelungen. Sie ist offen genug, dem Wandel der Lebensverhältnisses gerecht zu werden, und sie ist stabil genug, um durch verbindliche Festlegungen den Staatsorganen die Richtung zu weisen, damit die politische Entwicklung des Landes in einem geordneten rechtlichen Rahmen verläuft."
Seit dem 23. Mai 1993 lebt Mecklenburg-Vorpommern mit einer eigenen Landesverfassung. Das Ländereinführungsgesetz der DDR vom 22. Juli 1990 hatte den erstgewählten Landtagen der neuen Bundesländer für die Zeit nach dem Beitritt die Aufgabe zugewiesen, als verfassungsgebende Landesversammlungen zu fungieren. Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 wurde Mecklenburg-Vorpommern ein Land der Bundesrepublik. An diesem Tag trat auch das Grundgesetz in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft.
Die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns wurde am 23. Mai 1993 verkündet und trat nach Bestätigung durch die Bürger in einem Volksentscheid am 15. November 1994 endgültig in Kraft. Nach Auffassung des SPD-Fraktionsvorsitzenden hat Mecklenburg-Vorpommern eine der modernsten Verfassungen in der Bundesrepublik, die sich u.a. auch dadurch auszeichne, dass die parlamentarische Opposition - im Gegensatz zum Grundgesetz - als solche verfassungsrechtlich verankert, ihr Recht auf Chancengleichheit garantiert und dadurch die parlamentarische Minderheit besonders gestärkt sei.
Schlotmann: "Mit ihren 80 Artikeln ist die Landesverfassung vergleichsweise kurz. Sie will nicht alles und jedes regeln, und diese Beschränkung hat sich als weise erwiesen. Eine Verfassung als Grundordnung menschlichen Zusammenlebens und staatlichen Handelns verlangt nach Beständigkeit. Sie darf deshalb keine opportunistische Anpassung an vergängliche Tagesinteressen darstellen, muss aber auch Platz für nötige Reformen lassen. Deshalb ist eine besonnene Weiterentwicklung der Verfassungsordnung durch einen verantwortungsbewussten Gesetzgeber nicht nur legitim, sondern auch notwendig."
So wurde die Landesverfassung in einem Falle bereits geändert: Im Jahr 2000 wurde das so genannte strikte Konnexitätsprinzip in der Landesverfassung verankert, womit ein finanzieller Ausgleich für Gemeinden und Kreise bei Mehrbelastung durch Übertragung von Aufgaben der Landesverwaltung festgeschrieben wurde. Für den Sozialdemokraten stellt die Landesverfassung jedoch nicht lediglich ein politisch-parlamentarisches Organisationsstatut dar:
"In einer Zeit vielbeklagter Staats- und Politikverdrossenheit gewinnt die identitätsstiftende Aufgabe und Wirkung einer Verfassung eine neue Dimension. Eine Verfassung ist nicht nur ein juristisches Instrument, sie hat auch eine wichtige politische Bedeutung für die Sinngebung eines Staatswesens und seiner Bevölkerung. Nur wenn die Menschen in einer Verfassung auch Regelungen finden, welche die Grundfragen und die Sorgen ihres eigenen Lebens betreffen, werden sie sich in dieser Gesellschaft wiederfinden."
Die Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern habe diese Erkenntnisse aufgegriffen und daraus zukunftsweisende Konsequenzen gezogen, so Schlotmann. Dazu zähle auch die Auf-nahme einer Reihe von Staatszielbestimmungen als Ausdruck dessen, was dem Gemeinwesen wichtig sein soll und woran sich im Rahmen einer verfassungsmäßigen Ordnung Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung zu orientieren haben. In diesem Zusammenhang wies er auch auf das Vorhaben der Koalitionsfraktionen hin, den Tierschutz als Staatsziel in der Landesverfassung zu verankern.
"Es wird unsere Aufgabe bleiben dafür zu sorgen, dass Mecklenburg-Vorpommern in Deutschland und in einem zusammenwachsenden Europa seiner Aufgabe und Verpflichtung als Hort der Freiheit, der Rechtsstaatlichkeit, aber auch seiner Eigenständigkeit gerecht werden kann", sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende abschließend, ohne dabei zu vergessen, auf eine Besonderheit hinzuweisen:
"Die Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern gibt es auch in einer plattdeutschen Version."