Zur heutigen abschließenden Beratung des Psychischkrankengesetzes erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Julian Barlen:
„Mit dem neuen Psychischkrankengesetz werden die Rechte psychisch Kranker gestärkt. Das erfolgt durch verbesserte und ausgeweitete Dokumentations-, Begründungs- und Überwachungspflichten. Betroffene können die Entscheidungen damit besser nachvollziehen und Gerichte diese Maßnahmen auch im Nachhinein wirksamer überprüfen. Auch dürfen alle Maßnahmen, die Grundrechte von Patientinnen und Patienten betreffen, grundsätzlich nur von Ärztinnen bzw. Ärzten verfügt und vollzogen werden.
Jetzt ist auch klar geregelt, dass der Maßregelvollzug nur dann durch private Krankenhäuser durchgeführt werden darf, wenn diese von wirtschaftlichen Zwängen und Motiven freigestellt sind. Bei den Regelungen zum ärztlichen Zwang bringt das neue Gesetz die psychisch Erkrankten in eine stärkere, aktivere Rolle. Es geht um Einbeziehung in den Therapieprozess und weitgehendes Einverständnis statt Zwang. Auch wurde die Definition von Menschen mit psychischen Krankheiten dem aktuellen wissenschaftlichen und praktischen Stand angepasst. Darüber hinaus werden das Qualitätsmanagement und Therapiekonzepte gesetzlich festgeschrieben.
Unter dem Strich hat Mecklenburg-Vorpommern jetzt ein modernes Gesetz, das eine gute Versorgung von Menschen in Krisensituationen ermöglicht sowie die Interessen der Betroffenen und der Praktiker berücksichtigt.“