Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zum NSU beschäftigte sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Themenkomplex „Nordkreuz“. Hierzu wurde ein BKA-Ermittler vom Ausschuss befragt. Bernd Lange, Obmann der SPD-Fraktion im Untersuchungsausschuss, erklärt hierzu:
„Der heute gehörte Zeuge war zwischen 2017 und 2021 im Auftrag des Generalbundesanwaltes mit Ermittlungen gegen HJ und JHH befasst. Der Zeuge bestätigte, dass das Ende des Verfahrens wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gegen die beiden Nordkreuz-Mitglieder vom Generalbundesanwalt entschieden wurde. Er als Ermittler und auch das BKA hätten durchaus eine abweichende Auffassung hierzu gehabt.
Brisant wurde die Anhörung vor allem deshalb, weil der Zeuge noch einmal das Dienstvergehen von HJ, der als Polizeibeamter ohne dienstliche Veranlassung aus den Datenbanken der Polizei Informationen für die Feindes-Listen von Nordkreuz gesammelt habe, hervorhob. Eben jener HJ wurde bei der Kommunalwahl für die AfD gerade erst zum Kreistagsmitglied in Nordwestmecklenburg gewählt. Das macht deutlich, dass die AfD keinerlei Berührungsängste mit dem rechtsextremen Rand der Gesellschaft hat. Die bundesweite Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz ist absolut gerechtfertigt.
Mit Blick auf die Zugriffsrechte in polizeilichen Datenbanken werden wir schauen, wie wir solchen Missbrauch in Zukunft verhindern können, ohne dass dadurch die notwendige und wichtige Arbeit unserer Polizeibehörden behindert wird. Es muss für uns oberster Anspruch sein, dass sensible persönliche Daten gerade bei staatlichen Stellen sicher vor Missbrauch sind.“