Der 2. Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten hat die ersten Weichen gestellt. In einer nicht öffentlichen Sitzung wurde mit einem Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof und dem Bundeskriminalamt das Verfahren zur Freigabe und Einsichtnahme von Akten geklärt.
Die Obfrau der SPD-Landtagsfraktion für den Untersuchungsausschuss, Susann Wippermann, erklärte nach der Sitzung:
„Der Besuch des Oberstaatsanwalts und Vertretern des Bundeskriminalamts zeigt, welche Bedeutung dem neuen Gremium zugemessen wird. Wir sind froh, wie angekündigt noch vor der Sommerpause die Verfahrensfragen mit den Bundesbehörden geklärt zu haben. Während der Sitzung wurden auch erste Beweisanträge fraktionsübergreifend einstimmig beschlossen. Die thematischen Schwerpunkte für den Untersuchungsausschuss wurden bereits durch den Unterausschuss festgelegt. Ich hoffe, dass wir auf dieser Grundlage weiterhin alle an einem Strang ziehen.“