SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Thomas Krüger: Wir brauchen bundes- und europaweite Regelungen bei den Bestandsobergrenzen

In der heutigen Sitzung des Agrarausschusses wurde über Bestandsobergrenzen in der Nutztierhaltung beraten. Im Anschluss erklärte der agrarpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Krüger:

„Mögliche Bestandsobergrenzen in der Nutztierhaltung sollten bundes- oder besser noch europaweit eingeführt werden. Dabei gilt es wissensbasierte Entscheidungen zu treffen. Diese müssen ökologischen, ökonomischen und sozialen Erfordernissen entsprechen.

Deshalb hat der Agrarausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU heute zu diesem Thema eine entsprechende Entschließung für den Landtag beschlossen.“

Die SPD/ CDU-Beschlussempfehlung im Wortlaut:

Der Landtag möge beschließen:

I. den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3893 für erledigt zu erklären.

II. folgender Entschließung zuzustimmen:

Der Landtag stellt fest, dass ein Höchstviehbesatz von zwei Großvieheinheiten pro Hektar mit regionalem Bezug eine gute Grundlage für wissenschaftlich begründete Bestandsobergrenzen in der Tierhaltung ist.

III. die Landesregierung aufzufordern,

1. sich auf Bundesebene bzw. europaweit und im eigenen Zuständigkeitsbereich dafür einzusetzen, dass bezüglich Bestandsobergrenzen (pro Haltungsgruppe, pro Stalleinheit, pro Standort, pro Region)

a) der aktuelle Wissensstand aufgearbeitet wird,

b) wissenschaftliche Ausarbeitungen in Bezug auf die Notwendigkeit einer rechtsverbindlichen Festlegung von Bestandsobergrenzen erstellt werden und

c) im Hinblick auf das Wirken von Tierbestandsobergrenzen eine Politikfolgenabschätzung erfolgt.

2. darauf Einfluss zu nehmen, dass bei einer Festsetzung bundesweit geltender Obergrenzen u. a. folgende Aspekte berücksichtigt werden:

a) das Tierwohl,

b) die Tiergesundheit,

c) die sozialräumliche Kompatibilität einer Anlage (u. a. Zulieferverkehr und Abtransport, Geruchsbelästigung, Lagermöglichkeiten),

d) die Anforderungen an das betriebliche Management der Stallanlage,

e) die von den Tierhaltungen ausgehenden Wirkungen auf den Boden, die Luft, das Wasser sowie die Flora und die Fauna,

f) die ökonomischen Erfordernisse (Wirtschaftlichkeit einer Anlage),

g) die rechtzeitige Information und Einbeziehung der kommunalen Vertretung im Vorfeld von Investitionsentscheidungen zur Schaffung und Verbesserung der Akzeptanz der Tierhaltung.“

3. im Juni 2016 im Agrarausschuss über die Aktivitäten zur Realisierung der Ziffern 1 und 2 zu informieren.

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