SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Verwaltungsgericht hatte bereits entschieden - Petitionsausschuss darf keine richterlichen Entscheidungen prüfen – Schulentwicklungsplan ist Sache des Landkreises Angelika Peters, stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses und Obfrau der SPD-Fraktion im Petitionsausschuss, hat noch einmal darauf hingewiesen, dass die öffentlichen Vorwürfe des Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Jörg Vierkant (CDU), SPD und PDS hätten die Behandlung einer Petition zum Gymnasium Neubukow blockiert, falsch sind. Vielmehr haben sich Koalitionäre exakt an die Geschäftordnung gehalten.
Wäre es nach Vierkant gegangen, hätte sich der Petitionsausschuss in einen übertragenen Wirkungskreis eingemischt, wie er dies auch selbst eingeräumt hat, wenn er sich mit dem Schulentwicklungsplan des Landkreises Bad Doberan beschäftigt hätte. Zudem liegt ein Gerichtsurteil eines Verwaltungsgerichtes zu dieser Problematik vor. Entsprechend § 2 Abs. 1 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist es dem Petitionsausschuss aber verwehrt, richterliche Entscheidungen nachzuprüfen.
Angelika Peters abschließend: „Es ist also nicht richtig, dass die SPD die Beratung des Tagesordnungspunktes abgelehnt hat, sondern die Beratung ist aus den genannten Gründen gegenstandslos geworden.“