Das Landesjagdgesetz wurde im Agrarausschuss am Mittwoch abschließend beraten und soll bei der März-Sitzung im Landtag in geänderter Fassung beschlossen werden. Die agrarpolitische Sprecherin, Dr. Sylva Rahm-Präger, bedankt sich bei allen Beteiligten für ihren Einsatz in der Arbeit am Gesetzesentwurf:
„Die Wälder effektiv und klimafest umzubauen, gleichzeitig aber auch unsere heimischen Wildtiere schützen – das ist das Ziel der neuen Novelle des Landesjagdgesetzes. Ich bin sehr froh, dass wir nach einem sehr intensiven und konstruktiven Beteiligungsprozess nun einen guten und fairen Kompromiss erarbeiten und im Ausschuss beschließen konnten, mit dem hoffentlich alle Seiten gut leben können.
Vor allem beim viel behandelten Punkt rund um die Mindestabschlussregelung haben wir eine gute Lösung gefunden. Vorgesehen ist, dass beim Rot- und Damwild nur noch für die Altersklassen 0 und 1 ein jährlicher Mindestabschussplan zu erstellen ist.
Zudem haben wir vereinbart, dass wir diesen Weg regelmäßig überprüfen werden. Die Landesregierung wird Ende 2031 einen Evaluationsbericht zur Wildbestandsentwicklung von Rot- und Damwild vorlegen.“