SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Thomas Krüger: Wir erwarten angemessenen Beitrag der Energiekonzerne an Entsorgungskosten des Atommülls

Das Bundesverfassungsgericht hat heute den klagenden Energiekonzernen wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima eine Entschädigung zugesprochen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Krüger:

„Der beschlossene Atomausstieg war rechtmäßig. Allerdings haben die Energiekonzerne Anspruch auf eine ‚angemessene‘ Entschädigung. Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen.

Das ist die teure Quittung für den Zick-Zack-Kurs der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung. Erst die Fukushima-Katastrophe hat bei CDU und FDP zum Umdenken geführt. SPD und Grüne hatten 2002 einen verfassungskonformen Atomausstieg vereinbart mit jedem Atomkraftwerk gesetzlich zugewiesenen Stromkontingenten. Das wurde von Kanzlerin Merkel einkassiert, um 2011 abermals den Kurs zu ändern.

Die Bundesregierung muss nun ihrerseits den Druck bei der Kostenübernahme für den Atomausstieg erhöhen. Wir erwarten hier einen ‚angemessenen‘ Beitrag der Energiekonzerne für Rückbau und Entsorgung des von ihnen verursachten Atommülls.“
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