SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Thomas Krüger: Erlass und neue Leitlinie des Agrarministeriums sorgt für Klarheit im Umgang mit Saugferkeln

Auf Antrag der SPD-Landtagsfraktion berichtete heute das Landwirtschaftsministerium im Agrarausschuss zum Ergebnis der Beratungen mit Tierhaltern und Verbänden über die Durchsetzung tierschutzrechtlichen Bestimmungen im Umgang mit Saugferkeln. Hierzu erklärt der agrarpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Krüger:

„Ich bin sehr erfreut über die schnelle Reaktion des Agrarministers auf die Medienberichte zu möglicherweise rechtswidrigen Ferkeltötungen in Mecklenburg-Vorpommern. So werden in einem Erlass die zuständigen Behörden aufgefordert, für die tierschutzrechtliche Beurteilung des Umgangs mit Saugferkeln, die dazu parallel veröffentlichte neue Leitlinie anzuwenden.

Diese Leitlinie stellt klar, dass die Tierhalter die Verantwortung für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes tragen. Sie gibt darüber hinaus konkrete Handlungshinweise zum tierschutzgerechten Umgang mit Saugferkeln. Das beginnt mit dem erforderlichen Sachkundenachweis für Personen, die mit Saugferkeln umgehen, über die tierschutzgerechte Betäubung und Tötung nicht überlebensfähiger Ferkel und reicht bis zur Nachkontrolle getöteter Ferkel.

In den Beratungen waren sich alle beteiligten Verbände, vom Bauernverband bis zu den Verbänden der Tierärzte und Schweinezüchter sowie der Tierschutzbeirat des Ministers darüber einig, dass die im Einzelfall veröffentlichen Zustände bei Ferkeltötungen nicht zu akzeptieren sind. Es ist dabei deutlich herausgestellt worden, dass das Töten von sogenannten überzähligen, aber überlebensfähigen Ferkeln verboten ist und die Tierhalter mit geeigneten Methoden die Aufzucht solcher Tiere zu gewährleisten haben.

Ich gehe davon aus, dass mit diesen Maßnahmen Tierschutzverstöße im Bereich der Schweinezucht der Vergangenheit angehören."

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