Die Koalitionsfraktionen haben heute einen Antrag in den Landtag mit dem Ziel eingebracht, die Übergangspflege im Krankenhaus zur Regelleistung zu machen. Der entsprechende Paragraph des SGB V soll so ausgestaltet werden, dass der Anspruch auf zehntägige Übergangpflege auch in der Praxis gewährleistet ist. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern stimmte dem Antrag von SPD und LINKE geschlossen zu. Christine Klingohr, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, erklärte dazu:
„Wir stehen dafür, dass jedem Menschen im Land die medizinische Versorgung zusteht, die er im Krankheitsfall benötigt. Die Bürgerinnen und Bürger haben bereits jetzt einen Anspruch auf Übergangspflege. Für die Krankenhäuser geht damit derzeit jedoch ein hoher Dokumentationsaufwand einher, da auch eine alternative Anschlussversorgung geprüft werden muss.
Mit unserem Antrag möchten wir gewährleisten, dass Menschen nicht zu früh aus dem Krankenhaus entlassen werden und die Zeit bekommen, die sie benötigen, um wieder gesund zu werden und auf die Beine zu kommen.
Dadurch kann insbesondere bei älteren Menschen ein vorzeitiger Einzug in eine Pflegeeinrichtung verhindert werden und die Selbständigkeit kann möglichst lange erhalten bleiben. Auch für die Krankenhäuser soll eine Entlastung geschaffen werden, indem der hohe bürokratische Aufwand abgebaut wird, welcher derzeit der Gewährung der Übergangspflege im Weg steht.
Wir möchten, dass sich Menschen auch bei angeschlagener gesundheitlicher Lage sicher fühlen, weil sie wissen, dass sie die Pflege und Umsorge erhalten, die sie benötigen. Dies muss unabhängig des Wohnortes, der individuellen Mobilität und des familiären Umfeldes gelten.“