SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Die SPD-Fraktion schaut auf ein spannendes Jahr seit der Konstituierung des Landtages zurück. Vieles von dem, was vor der Wahl versprochen wurde, sei umgesetzt oder auf dem gesetzgeberischen Weg, erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Thomas Krüger:
Entlastung der Eltern bei den Kosten der Kinderbetreuung

„Es war unser zentrales Versprechen, die Belastung der Eltern durch Betreuungskosten in Krippe, Kita und Hort weiter zu reduzieren. 2012 haben wir die Elternbeiträge für unter Dreijährige sowie im Vorschuljahr gesenkt. Seit dem 1. Januar entlasten wir die Eltern von den Betreuungskosten – mit Ausnahme des bereits gesenkten Vorschuljahres) um 50 Euro pro Kind. Der nächste Schritt kommt im Jahr 2019 mit der Geschwisterkind-Entlastung. Für das zweite Kind in der Kindertagesförderung wird dann der Elternbeitrag halbiert, für das dritte und alle weiteren Geschwisterkinder besteht Elternbeitragsfreiheit.

Unser Ziel ist es jedoch, dass die Kinderbetreuung bald für die Eltern kostenlos wird.“

Ausbildung von ausreichend Erzieherinnen und Erziehern

„Damit unsere Kinder von ausreichend gut ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern betreut werden können, haben wir eine neue Ausbildung auf den Weg gebracht. Mit der praxisintegrierten Ausbildung verbringen die Auszubildenden von Anfang an deutlich mehr Zeit in den Kindertagesstätten. Damit ähnelt das Konzept der dualen Ausbildung, die weltweit hochangesehen ist. Dafür erhalten die angehenden Erzieherinnen und Erzieher eine Ausbildungsvergütung. So erreichen wir nun auch Menschen, die zuvor vielleicht eine andere Ausbildung gemacht haben und sich den Umstieg in ihren Traumberuf nicht hätten leisten können.“

Steigerung des Mindestlohns bei öffentlichen Aufträgen

„Unser Ziel ist, dass die Menschen in unserem Land von dem was sie verdienen auch gut leben können. Darum müssen die Löhne steigen. Das kann Politik nur zum Teil beeinflussen. Da wo sie es kann, wollen wir das tun. Wenn das Land oder die Kommunen Aufträge vergeben, können sich nur Unternehmen darum bewerben, die ihren Mitarbeitern mindestens 9,54 Euro die Stunde bezahlen. Dieser Stundenlohn wird der jährlichen Lohnentwicklung angepasst.

Ähnliches wollen wir erreichen, indem wir die Wirtschaftsförderung des Landes daran knüpfen, dass die geförderten Unternehmen Tariflöhne oder zumindest tarifähnliche Löhne zahlen. Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern, die keinen Tarif- oder tarifähnlichen Lohn zahlen, sind von der Wirtschaftsförderung ausgeschlossen.“

Im Hinblick auf den soeben verabschiedeten Doppelhaushalt 2018/19 blickt Krüger optimistisch in die Zukunft: „Der Haushalt mit einem Volumen von jährlich über 8 Milliarden Euro ist Ausdruck der gesteigerten Leistungsfähigkeit des Landes. Wir investieren in die digitale Infrastruktur, in den Schulbau, stärken die Kommunen und finanzieren 150 zusätzliche Stellen bei der Landespolizei. Dieser feste Fahrplan mit Blick auf die wichtigsten Ziele führt das Land zur Zukunft aus eigener Kraft und zu einer steigenden Lebensqualität für unsere Bürger.“
Themen: #Finanzen
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