Eigentlich hätten alle Beteiligten jubeln können, als Mitte Februar 2014 feststand, dass die Kommunen bis einschließlich 2017 jährlich 40 Mio. € extra bekommen. Doch LINKE und GRÜNE sahen mit der Einigung des Kommunalgipfels offensichtlich ihre argumentativen Felle für die Kommunalwahlen davonschwimmen. Keine leichte Aufgabe für die Opposition - die Regierung maßlos kritisieren - der Ergänzung des Haushaltes um das Geld für die Kommunen aber dennoch zustimmen ...
Mit ihrem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalt für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 (Drs-Nr. 6/2815) hat die Landesregierung heute in erster Lesung ein Verfahren angeschoben, um den Kommunen des Landes außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes in den Jahren 2014 bis einschließlich 2017 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von jährlich 40 Mio. Euro zur Haushaltskonsolidierung zur Verfügung zu stellen. Anlass ist der Beschluss des Kommunalgipfels vom 19. Februar 2014. Die insgesamt 160 Mio. Euro wurden im Haushaltsjahr 2013 erwirtschaftet und lagen vorübergehend in der Haushaltsrücklage des Landes. Mit dem Gesetzentwurf werden die beschlossenen Zuweisungen haushaltstechnisch umgesetzt. Die zweite Lesung ist bereits für Freitag geplant, um die Auszahlung an die Kommunen zeitnah umsetzen zu können. Hintergrund: Mit der Vereinbarung des Kommunalgipfels hat sich die kommunale Ebene dazu bereit erklärt, von Klagen gegen das bestehende FAG abzusehen. Strittig waren bisher hauptsächlich die ausufernden Soziallasten in den Kommunen. Landesregierung, StGT und LKT sind sich einig darüber geworden, dass eine grundlegende Novelle des FAG M-V erst nach Vorlage einer belastbaren Datenbasis aus der neuen Kreisstruktur möglich ist, so dass das neue FAG M-V erst mit Wirkung zum 01.01.2018 in Kraft treten wird.
Finanzministerin Heike Polzin erläuterte noch einmal das beschleunigte Verfahren und freute sich, dass nunmehr die erste Hälfte der Gesamtzuweisungen im laufenden Doppelhaushalt verankert werden könne. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass den Kommunen auch in Zukunft geholfen werden kann, zumal es Hinweise auf prozentual beachtlich steigende kommunale Einnahmen gebe, wenn auch von einer niedrigen Ausgangsbasis aus. Sie wies Vorwürfe zurück, dass es sich bei den 40 Mio. Euro pro Jahr um Peanuts handele. Allerdings äußerte sie auch die Hoffnung, dass dem Landeshaushalt weitere Sonderhilfen in dieser Größenordnung erspart blieben.
Egbert Liskow von der CDU sprach vom Glück für die Kommunen und dankte allen Fraktionen für die Bereitschaft, den Nachtragshaushalt mitzutragen. Die Zahlungen seien eine Reaktion auf das noch fehlende neue Finanzausgleichsgesetz (FAG) und die Tatsache, dass die Finanzkraft der Kommunen derzeit nicht so hoch sei wie nötig. Zudem sei die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sehr unterschiedlich. Er nannte es schade, dass im Nachtragshaushalt nicht auch die Nöte der Hochschulen berücksichtigt würden, habe aber die Hoffnung, dass die Ergebnisse der diesbezüglichen Untersuchung des Landesrechnungshofes in den nächsten Doppelhaushalt einfließen könnten.
Jeannine Rösler, DIE LINKE, dankte ihrem CDU-Vorredner für die differenzierte Einschätzung der Finanzlage der Kommunen. Auch ihre Fraktion wolle eine zügige Beratung, kritisiere aber, dass die Kommunen das Geld schön längst haben könnten, wenn man den Vorschlägen der LINKEN bei den regulären Haushaltsberatungen gefolgt wäre. Die kommunalpolitischen Berichte und die FAG-Debatte seien im Übrigen alle geeignet, der Landesregierung den Spiegel vorzuhalten. Mit den zu beschließenden Zuweisungen wolle sich die Regierung offensichtlich Zeit für das Verschieben der FAG-Novelle auf das Jahr 2018 erkaufen. Hier regiere Geld statt Gerechtigkeit - aus Angst vor einem Gang vor das Landesverfassungsgericht. Und die Kommunen nähmen am Ende lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Das sei Standfußball.
SPD-Kommunalexperte Heinz Müller warf der LINKEN vor, die Einigung zwischen Kommunalverbänden und Landesregierung nur deshalb zu kritisieren, weil sie ihr die klassischen Argumente nehme. Nun platzten diese eingefahrenen Muster wie Seifenblasen – und das kurz vor den anstehenden Kommunalwahlen. Selbstverständlich hätten Regierung und Kommunen erkannt, dass es notwendig sei, das FAG zu überarbeiten. Doch diese Überarbeitung sei ein Prozess, der mehrere Jahre brauche, um die Auswirkungen von Doppik und Kreisgebietsreform realistisch zu beurteilen. Bis dahin gebe es vier mal 40 Mio. Euro zusätzlich, so stehe es im Vertrag mit den Kommunalverbänden. Ein Teil dieser Mittel werde wegen der Kreisumlagefähigkeit im Übrigen auch in den Kassen der Kreise landen, so sei auch diesen geholfen. Das Gesamtpaket löse nicht alle Probleme, leiste aber einen großen Beitrag zur Stabilisierung. Zur Beschwerde über das vermeintliche „System Sellering" sagte Müller, dass es den Kommunen egal sei, wo das Geld herkomme – getreu der chinesischen Weisheit, dass die Farbe der Katze egal sei, solange sie Mäuse fange. Trotzdem dankte er LINKEN und GRÜNEN, die der kurzfristigen Beratung im Ausschuss und der abschließenden Beratung am Freitag zugestimmt hätten.
Grünen-Redner Johannes Saalfeld stellte die Behauptung auf, dass es den Kommunen eben nicht egal sei, wo das Geld herkomme. Sie wollten Geld aus dem FAG und nicht aus Hilfspaketen. Auch der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages, Michael Thomalla, hätte sich lt. Kommentar in einer Verbandszeitschrift ein besseres Ergebnis gewünscht. Die Regierung, die am längeren Hebel saß, gebe mit den Zuweisungen im Grunde nur unterschlagenes Geld zurück. Ohne novelliertes FAG gingen den Kommunen auch so Tag für Tag Einnahmen verloren, etwa durch ungeregelte Verfahren bei der Grundsteuer usw. Die Argumente für das Warten bis 2018 seien weltfremd, kein Unternehmen würde drei Jahre warten, ohne laufende Prozesse zu analysieren und nachzusteuern. Hier missachte Rot-Schwarz den eigenen Koalitionsvertrag. Zum Abschluss seiner Rede kritisierte Saalfeld noch den Einfluss der Unternehmensberatung PWC auf Entscheidungen der Landesregierung und forderte auch für Hochschulen und Theater Sonderzuweisungen.
Die Überweisung des Nachtragshaushaltes wurde trotz der unterschiedlichen Auffassungen einstimmig beschlossen, so dass der Beratung im Ausschuss und der zweiten Lesung am Freitag nichts im Wege stehen dürfte.