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Noch sprudelt weder Öl aus dem Bohrloch, noch Geld in die Kassen von Förderunternehmen und Land. Dennoch bewegt das Thema Erdöl die Gemüter im Nordosten und die unterschiedlichen politischen Seiten freuen sich entweder über wirtschaftliche Chancen oder befürchten verheerende Umweltprobleme. Die Diskussion verlief allerdings sachlicher als erwartet und einige Forderungen der Opposition waren ohne deren Zutun längst erfüllt.

In verbundener Aussprache hat der Landtag heute den Koalitionsantrag „Prozess der Onshore-Ölfeldentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern positiv begleiten - Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drs- Nr. 6/2127 - 6/2174 und 6/3088) und den GRÜNEN-Antrag „Erdölförderung in M-V: Sicherheit für Mensch und Umwelt geht vor!" (Drs. 6/3069) beraten. Hintergrund: Auf seiner letzten Sitzung am 19. Juni 2014 hat der federführende Wirtschaftsausschuss eine Beschlussempfehlung zu dem Antrag der Regierungskoalition abgegeben. Dabei hat der Wirtschaftsausschuss mehrheitlich der Beschlussempfehlung zugestimmt. Vorausgegangen war eine öffentliche Anhörung am 27. Februar 2014. In der Beschlussempfehlung der Fraktionen der CDU und der SPD heißt es sinngemäß: Unter Einhaltung hiesiger bundes- und landesseitiger und im internationalen Vergleich sehr hoher umwelt-, naturschutz- und wasserschutzrechtlicher Auflagen unterstützt der Wirtschaftsausschuss die Onshore-Ölfeldentwicklung, weil sie Perspektiven für neue Arbeitsplätze, Wirtschaft und Finanzen sowie Chancen für den Ausbau der Infrastruktur bietet. Daneben sieht der Ausschuss eine Vereinbarkeit mit den Tourismuszielen des Landes, Perspektiven für die Kooperationen von Wirtschaft und Wissenschaft und insbesondere keine Konkurrenz zu klima- und umweltpolitischen Zielen wie die Nutzung erneuerbarer Energien zur Energiewende. Das Risiko unkonventioneller Ölgewinnung wie bei der Förderung von Schiefergas sieht die Koalition nicht, da es sich bei der angewandten Förderung nicht um Fracking handelt und es in MV kein Schiefergas gibt.. Dennoch soll aus Akzeptanzgründen an die intensive Aufklärungsarbeit aus der Vergangenheit angeknüpft werden. Im Antrag der GRÜNEN wird die Landesregierung hingegen aufgefordert, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten für eine Verbesserung des Umweltschutzes im Bergrecht auszuschöpfen, den Förderabgabensatz für Erdöl im Land Mecklenburg-Vorpommern ab 2015 von 10 auf 25 Prozent des Marktwertes zu erhöhen und sich auf Bundesebene für eine grundlegende Reform des Bundesberggesetzes und weiterer gesetzlicher und untergesetzlicher Regelungen einzusetzen.

SPD-Wirtschaftsexperte Jochen Schulte wies zunächst darauf hin, dass Deutschland deutlich über 90% seines Erdöls aus anderen Staaten beziehe. Die Ölförderungen in anderen Regionen der Welt seien aber oft mit Risiken für die Arbeiter und mit gravierenden Umweltschäden behaftet, z.B. beim Abbau von Ölsanden und der Ölförderung in Regenwald- und Permafrostgebieten. Zudem sei die Ölförderung, z.B. in Nigeria, mit Korruption und der Vernichtung angestammter Völker und ihrer Lebensweise verbunden. Gerade auch vor diesem Hintergrund würde eine mögliche Erdölförderung in Vorpommern dafür sorgen, dass man einen Teil des Ölverbrauchs selbst decken könne - unter Einhaltung der weltweit höchsten ökologischen und sozialen Standards. Es sei bedauerlich, dass die Grünen diese globalen Aspekte inzwischen völlig ausblenden und mit falschen Frackingvorwürfen und einer Geisterdiskussion über nicht nachweisbare Quecksilberkontaminationen Ängste schüren wollten. Für die SPD-Fraktion sei eine mögliche Erdölförderung eine große industrielle Chance für die strukturschwache Region Vorpommern mit einem hohen wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Potential. Durch Steuer- und Förderabgaben würden Kommunen, aber auch das Land enorm profitieren. So würde der Anteil der an das Land zu entrichtenden Förderabgabe 21 Prozent betragen. Man setze beim Thema Erdölförderung auf die Fortsetzung eines sachlichen und transparenten Diskussionsprozesses mit allen Beteiligten und spreche sich im weiteren Erkundungsprozess für eine breite Bürgerbeteiligung und -information aus.

Energieminister Christian Pegel erläuterte den derzeitigen Stand der Arbeiten von CEP. Die hydraulische Stimulation der Bohrung Barth 11 sei sachgemäß durchgeführt und abgeschlossen worden. Das Bergamt habe bei mehreren Kontrollbefahrungen während der Stimulationsphasen keinerlei Vorkommnisse feststellen können. Das umfangreiche Monitoring – vor allem zur Seismik und zum Grundwasser - dauere an. Das Grundwassermonitoring laufe mindestens noch zwei Jahre nach. Die Rückförderung der beim Freispülen des Bohrloches eingebrachten Flüssigkeit werde voraussichtlich bis Mitte Juli dauern. Anschließend werde mit einem Zuflusstest über einen Zeitraum von 2 bis 4 Wochen geprüft, ob und wenn ja, wie viel Öl in dieser Phase dem Bohrloch zufließt. Der Minister wies in diesem Kontext wiederholt auf die geltenden Rechtsgrundlagen für die Erteilung von Erlaubnissen zur Ölförderung hin. Man befinde sich in einem gesetzlich detailliert geregelten Bereich, nämlich dem Bundesbergrecht. Sprich: Wenn alle von den einschlägigen Gesetzen geforderten Voraussetzungen erfüllt seien, ist die Genehmigung zu erteilen. Es bestehe kein freies Ermessen der Behörden. Zu der Forderung der GRÜNEN, den festzulegenden Förderabgabensatz für Erdöl im Land Mecklenburg-Vorpommern ab 2015 von 10 auf 25 Prozent des Marktwertes zu erhöhen, sagte Pegel, dass bereits im April diesen Jahres die Höhe des Förderzinses neu – auf 21 Prozent - geregelt worden sei. Allerdings sei es noch zu früh, das Fell des Bären zu verteilen. Es bleibe zunächst abzuwarten, ob sich tatsächlich Erdöl zu betriebswirtschaftlich tragfähigen Konditionen fördern ließe.

CDU-Wirtschaftsexperte Wolfgang Waldmüller warnte die GRÜNEN ebenfalls vor Panikmache. Die gerade heute vorgestellten Mess-Ergebnisse, unter anderem zum Quecksilbergehalt von Proben rund um die Bohrstelle in Saal bei Barth belegten, dass die Werte jenen zum Zeitpunkt vor der Errichtung des Bohrplatzes im Jahr 2010 ähneln. Sie lägen weit unter jeder Bedenklichkeit. Wichtig sei, dass solche Messungen fortlaufend aktualisiert würden. Ansonsten verwies auch Walmüller auf die erheblichen Wertschöpfungspotentiale des Vorhabens. Der Wirtschafts- und der Energieausschuss hätten sich intensiv mit der Onshore-Ölfeldentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt. Aus wirtschaftspolitischer und fiskalischer Perspektive könne die Onshore-Ölfeldentwicklung zum Glücksfall für Mecklenburg-Vorpommern werden. So prognostiziere die Vereinigung der Unternehmerverbände in M-V einen Ressourcenwert von drei Milliarden Euro und die Zahlung gesetzlicher Unternehmenssteuer an Land, Gemeinde und Bund in Höhe von 470 Millionen Euro. Allerdings dürften wirtschaftliche Interessen keinen Vorrang vor ökologischen Belangen haben. Was der Umwelt schade, werde in Deutschland auch nicht genehmigt. Die Förderung heimischer Ressourcen trage hingegen zur Sicherstellung höchster umwelttechnischer, aber auch sozialer Standards bei. Die GRÜNEN hätten Umweltschutz und -sicherheit nicht allein erfunden!

Mit einem sehr sachlichen Beitrag erläuterte Helmut Holter (DIE LINKE) seine Position. Statt einer „positiven" Begleitung des CEP-Projektes wünsche seine Fraktion eher die „kritische" der Onshore-Bestrebungen durch CEP. Er äußerte auch Zweifel an den mit dem Antrag verknüpften Hoffnungen, es habe schon andere Projekte gegeben, die sich buchstäblich in Luft aufgelöst hätten. Insofern müsse man auf dem Teppich bleiben, große Nachfragen von Konsortien wie Shell usw. habe er jedenfalls noch nicht registriert. Auch bei der Förderbeteiligung von 21 % für das Land wies er darauf hin, dass die Mehreinnahmen unmittelbar mit dem Länderfinanzausgleich verrechnet werden könnten und man unter Umständen ein Nullsummenspiel betriebe.

Johann-Georg Jaeger (GRÜNE) betonte die Risiken, die von jeder Art des Bergbaus ausgingen und kritisierte, dass der Begriff Fracking bewusst ausgeblendet werde, wobei er sich der Unterschiede zwischen dem Kampfbegriff und dem, was in M-V als hydraulische Stimulation bezeichnet werde, natürlich bewusst sei. Aber „vor der Hacke sei es dunkel" – soll heißen: jeder Eingriff in unterirdische Gefüge kann Probleme auslösen. Im Übrigen frage er sich, wozu der Antrag der Koalition dienen soll, wenn das Bergrecht ohnehin alles regele. Tatsächlich habe die Politik aber mit einer maximalen Fördermittelabgabe von 40% durchaus Druckmittel, um bestimmte Forderungen durchzusetzen. Dass es keine Nutzungskonkurrenz zu erneuerbaren Energien gebe, nur weil Erdöl in Deutschland nicht verstromt werde, sei im Übrigen falsch. Zu den unterirdischen Nutzungskonkurrenzen zähle beispielsweise die Geothermie.

Jochen Schulte stimmte Holter in einigen Fragen zu und räumte ein, dass die Beschlussempfehlung keinesfalls die Vorwegnahme der wirklichen Entwicklung sein könne. Seinem GRÜNEN-Kollegen hielt er allerdings entgegen, dass er keine Gründe habe, an der Fachlichkeit von Experten zu zweifeln, die in der Anhörung aus geologischer Sicht betont hätten, dass die Exploration nach deutschem Standard komplett unbedenklich sei. Auch indirekt, z.B. bei der Berührung von Schutzgebieten, gebe es keine Bedenken. In Niedersachsen, wo es einen grünen Umweltminister gebe, werde im Übrigen auch ohne zusätzliche Umweltverträglichkeit gebohrt, wenn es das Bundesgesetz nicht fordere. Auf grüne Zuckerpillen könne man also verzichten. Im Übrigen würden gesundheits- und umweltschädigende Verfahren von der SPD genauso abgelehnt, wie von den GRÜNEN.

Rudolf Borchert (SPD) ergriff zum Abschluss noch aus Sicht des Energieausschusses das Wort. Bergbau sei immer mit Chancen und Risiken verbunden, insofern lege auch er trotz der großen wirtschaftlichen Chancen großen Wert auf die Einhaltung der strengen Umweltstandards und sei gegen ein Ausweitung der Förderung auf Küstengewässer. Bezüglich der Umweltverträglichkeitsprüfung sehe er durchaus Reformbedarf im Bergrecht. In der Praxis sorge eine erfolgreiche Umweltverträglichkeitsprüfung sogar für mehr Investitionssicherheit und nütze einem Unternehmen letztendlich mehr als es ihm schade.

In der abschließenden Abstimmung wurde dem Koalitionsantrag mehrheitlich zugestimmt, während der Antrag der GRÜNEN und der Änderungsantrag der LINKEN keine Mehrheiten bekam.