Lantagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Windraeder ragen aus dem Nebel

Gemeinsam durch die Energiekrise

Durch den völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russland in der Ukraine ist auch die Energieversorgung in Deutschland betroffen. Der Wegfall russischer Gaslieferungen schlägt sich in stark steigenden Energiepreisen nieder. Bund und Länder haben in den letzten Monaten mehrfach Maßnahmen beschlossen, um die Menschen und Unternehmen bei diesen hohen Preisen zu entlasten, um die Energieversorgung für den Winter sicherzustellen und unsere Abhängigkeit von Energieimporten schrittweise zu minimieren. Mit dieser Seite wollen wir als Serviceangebot über die wesentlichen Entlastungsmaßnahmen informieren und gebündelt an einer Stelle Informationen und Links zu weiterführenden Informationen auf externen Seiten anbieten. Die Seite wird nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und regelmäßig aktualisiert. Alle Angaben erfolgen gleichwohl ohne Gewähr. Aktueller Stand: 10. November 2022.

Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme

Für die leitungsgebundenen Energieformen Strom, Gas und Fernwärme, bei denen hohe Energiekosten und der kontinuierliche Energiebezug zusammentreffen, haben sich Bundesregierung und Länder auf die Deckelung der Preise ab dem kommenden Jahr und bis März 2024 geeinigt. Dabei werden für Haushalte ebenso wie für kleine und mittlere Unternehmen oder Vereine die Preise für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent / kWh bei Erdgas, 9,5 Cent / kWh bei Fernwärme und 40 Cent / kWh bei Strom gedeckelt. Für einen durchschnittlichen Haushalt beträgt die Entlastung gegenüber den aktuell absehbaren Marktpreisen mehrere hundert Euro im kommenden Jahr.

Die Deckelung der Strom-, Fernwärme- und Gaspreise soll ab Januar gelten. Da die notwendigen Gesetze voraussichtlich erst im März beschlossen werden können, dann rückwirkend zum Jahresanfang.

Bereits im Dezember soll es für Erdgas- und Fernwärmekunden eine Entlastung in Form einer Einmalzahlung geben. Der Bund übernimmt zum Jahresende den rechnerischen Dezember-Abschlag und überweist diesen direkt an die Energieversorger. Die Zahlung des Dezember-Abschlags soll somit in der Regel entfallen. Falls Sie Ihren Abschlag trotzdem bezahlen, geht das Geld aber nicht verloren. Es wird dann mit der Jahresabrechnung im kommenden Jahr verrechnet.

Förderprogramm Balkonsolaranlagen

Seit dem 7. November 2022 ist das Förderprogramm für steckerfertige Balkonsolaranlagen gestartet. Damit wird der Kauf und die Installation solcher Kleinstkraftwerke durch das Land gefördert, die nicht nur in Eigenheimen, sondern auch in Mietwohnungen zum Einsatz kommen können. 10 Millionen Euro stellt das Land hierfür insgesamt zur Verfügung. Anlagen werden mit einem Festbetrag von 500 Euro gefördert - bei günstigeren Anlagen bis zu den tatsächlichen Kosten. Voraussetzung für die Förderung ist:

  • die PV-Anlage wurde erst nach dem 7. November 2022 gekauft
  • die PV-Anlage wird in einer Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern installiert
  • der Antrag auf Förderung wird vollständig eingereicht

Die Fördermittel werden im so genannten "Windhundverfahren" vergeben, das heißt der Eingang vollständiger Unterlagen entscheidet über die Mittelvergabe. Bei der Installation einer Balkonsolaranlage sind zudem einige weitere Punkte zu beachten:

  • bei Mietwohnungen muss der Vermieter der Installation am Balkon grundsätzlich zustimmen
  • die Anlage muss beim örtlichen Stromnetzbetreiber angemeldet werden - das ist nicht automatisch ihr Stromanbieter; der Netzbetreiber ist auf der Stromrechnung aufgeführt
  • die Anlage muss bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister einmalig registriert werden

Wohngeldreform ab 2023

Mit der Wohngeldreform zum "Wohngeld Plus" sorgt die Bundesregierung für eine deutliche Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten und schafft mit der neu eingeführten Heizkostenpauschale und der Klimakomponente zwei Entlastungssäulen, die Wohnen auch in Mecklenburg-Vorpommern bezahlbar machen. Die Zahl der möglichen Wohngeldempfänger wird bundesweit von bislang 640.000 Menschen auf dann über zwei Millionen Menschen ansteigen.

Wichtig: Haushalte, die bereits wohngeldberechtigt sind, bekommen das verbesserte Wohngeld im Rahmen des laufenden Bewilligungszeitraums automatisch ohne gesonderten Antrag. In diesen Fällen ist ein Antrag erst wieder nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums erforderlich. Aufgrund des erwartbar hohen Andrangs kann es sein, dass die Änderungsmitteilung mit der neuen Wohngeldhöhe erst im Februar oder März kommt. Der Anspruch besteht bei laufenden Wohngeldbescheiden aber automatisch ab Januar und wird auch rückwirkend ausgezahlt.