Lantagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
15. Oktober 2014

Rettungsdienstgesetz wird aktuellen Bedingungen angepasst

Rettungsdienstgesetz wird aktuellen Bedingungen angepasst
Im medizinischen Notfall schnelle Hilfe zu bekommen, gehört für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zur Selbstverständlichkeit. Doch die Rahmenbedingungen für einen leistungsfähigen Rettungsdienst haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Deshalb besteht Handlungsbedarf.

Der Landtag hat heute den Entwurf eines neuen Rettungsdienstgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (RDG) (Drs. 6/3324) beraten. Das bestehende Rettungsdienstgesetz hat sich zwar in der Praxis bewährt. Veränderte Rahmenbedingungen, wie z. B. die älter werdende Bevölkerung, der medizinische Fortschritt, die veränderten Kreisgebiete, das vermehrte Auftreten von multiresistenten Keimen und das neue Berufsbild des Notfallsanitäters erfordern es aber, das 1993 eingeführte und seither nur geringfügig angepasste Gesetz zu novellieren. Erklärtes Ziel ist es, dass mit der Gesetzesnovelle – eingebracht von der Landesregierung - eine hochqualifizierte und dem aktuellen medizinischen und technischen Forschungsstand entsprechende Notfallversorgung auch in Zukunft flächendeckend gesichert bleibt.

 

Die zuständige Sozialministerin Birgit Hesse freute sich über ihr erstes großes Gesetzgebungsverfahren zu einem Thema, bei dem wirklich jeder wolle, dass es reibungslos laufe: beim Rettungsdienst. Für die Novelle sei angesichts des kürzlich verabschiedeten Notfallsanitätergesetzes ein guter Zeitpunkt gewählt worden. Schon jetzt gebe es für den Gesetzentwurf viel Zustimmung aber auch Hinweise von Trägern, Leistungserbringern und Krankenkassen. Dabei seien zwei Trends erkennbar: der demografische Wandel und die Änderung der Krankenhauslandschaft mit einer stärkeren Spezialisierung als früher. Inhaltlich seien im neuen Gesetz der Rettungsdienst, der Intensivtransport und die Wasserrettung als eigenständige Bereiche klar geregelt. Das am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Notfallsanitätergesetz werde im Rettungsdienstgesetz direkt berücksichtigt. Die Zeitvorgabe für die Hilfsfrist von zehn Minuten bleibe erhalten, der Zeitpunkt des Beginns der Hilfsfrist beginne jedoch zukünftig mit dem Ende des Notrufgesprächs und der Alarmierung eines geeigneten Rettungsmittels. Die bisher im Rettungsdienstplan getroffene Regelung, dass Einsatzorte, die auch unter optimalen Bedingungen nicht innerhalb von 15 Minuten erreicht werden können, bei der Auswertung der Hilfsfristerfüllung außer Betracht blieben, solle entfallen, um die Versorgungsqualität zu verbessern. Zudem solle die Zahl der Ärzte mit Notarztausbildung angepasst werden und das Thema multiresistente Keime auch im Bereich des Krankentransportes aufgegriffen werden.

LINKEN-Gesundheitsexpertin Karen Stramm würdigte zunächst, dass es jetzt endlich einen Gesetzentwurf gebe. Der Entwurf entspreche aber nicht den Erwartungen der Beschäftigten im Rettungsdienst und müsse dringend nachgebessert werden. Obwohl sich die Landesregierung sehr lange Zeit genommen habe, blieben wichtige Bereiche weiterhin unzureichend geregelt. So sollen beispielsweise die Rettungsschwimmer weiterhin nur für die Wasserrettung verantwortlich sein und nicht für Notfälle am Strand oder auf der Seebrücke. Dieses Festhalten an alten Strukturen verzögere die Rettungskette und versetze Rettungsschwimmer in ein Dilemma zwischen dem unzulässigen Verlassen der Rettungsturmes und dem möglichen Vorwurf unterlassener Hilfeleistung. Zu kritisieren sei auch, dass die Rettungsfrist jetzt erst nach Ende des Notrufgespräches beginnen solle. Hier könnten inakzeptabel lange Zeiträume entstehen. Um derartige Warteschleifen zu vermeiden, müssten die Leitstellen personell und technisch ertüchtigt werden. Der Entwurf müsse in den anstehenden Ausschussberatungen deshalb dringend qualifiziert werden.

CDU-Redner Bernd Schubert nannte die Äußerungen zum Dilemma der Rettungsschwimmer Unsinn. Es seien immer drei Rettungsschwimmer auf dem Turm, so es bereits jetzt gängige Praxis sei, dass Rettungsschwimmer auch bei Notfällen an Land helfen würden. Auch er befürworte ansonsten die Novelle, die einem Gesetz von 1993 durchaus angemessen sei. Das Gesetz bereits vor den Beratungen im Ausschuss abzulehnen, wie es die Opposition teilweise getan habe, sei Quatsch.

Silke Gajek von den GRÜNEN lehnte das Gesetz dann auch nicht pauschal ab, sondern kündigte an, dass sich die GRÜNE konstruktiv in die Ausschussberatungen einbringen würden. Besonderes Augenmerk lege ihre Fraktion auf die Leitstellenproblematik, hier sei eine gute Zusammenarbeit zwischen Sozial- und Innenministerium nötig.

SPD-Gesundheitsexperte Julian Barlen eröffnete seine Rede mit der Feststellung, dass sich die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin darauf verlassen könnten, im Notfall hochqualifizierte und dem medizinischen und technischen Forschungsstand entsprechende medizinische Hilfe zu bekommen. Erfreulicherweise hab der medizinische und technologische Fortschritt in kurzer Zeit dazu beigetragen, dass der moderne Rettungsdienst heute viel mehr zu leisten im Stande sei als noch vor wenigen Jahren. Viele Innovationen und nicht zuletzt eine deutlich bessere Koordinierung der verfügbaren Rettungsmittel hätten die Versorgungsqualität gesteigert und die Sterblichkeit reduziert. Wegen der geänderten Rahmenbedingungen müsse das Rettungsdienstgesetz nun angepasst werden. Durch die frühzeitige und transparente Beteiligung aller Akteure am Gesetzgebungsverfahren, seien viele wertvolle und konstruktive Hinweise schon jetzt im aktuellen Gesetzentwurf enthalten. Jetzt werde der Gesetzentwurf intensiv in den zuständigen Fachausschüssen des Landestags gemeinsam mit Experten aus der Praxis auf ‚Herz und Nieren' geprüft und solle schnellstmöglich in Kraft treten. Die Vorwürfe der LINKEN, die Änderung des Beginnes der Hilfsfrist erst nach Auswahl des Rettungsmittels würde zu bewussten Warteschleifen in den Leitstellen führen wies Barlen vehement zurück. Er habe niemanden in den Leitstellen getroffen, der die Rettungsmaßnahmen wegen dieser Änderung auch nur um eine Sekunde verlängern würde.

Der Gesetzentwurf wurde von allen Fraktionen zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen.