Der Landtag hat heute das Gesetz der Regierungsfraktionen zur Änderung des Schulgesetzes (Drs. 6/3244) beschlossen. Eingebracht wurde das Gesetzeswerk von der Vorsitzenden des Bildungsausschusses Ulrike Berger, die sich allerdings zu einigen Bewertungen hinreißen ließ, was bei Reden in dieser Funktion eigentlich eher unüblich ist.
SPD-Schulexperte Andreas Butzki würdigte in seiner Rede, dass mit der Schulgesetzänderung nach einer intensiven parlamentarischen Beratung und vielen Gesprächen mit den Schulträgern größere Planungssicherheit für die Schulen in freier Trägerschaft geschaffen wurde. SPD und CDU sorgten damit auch in Zukunft für eine gute Finanzierung der Schulen. Man vereinfache und entbürokratisiere zudem das Nachweisverfahren für die Verwendung der Finanzhilfe. Besonders wichtig sei der SPD-Fraktion die Anhebung der Finanzhilfesätze für die Ausbildungsberufe im Gesundheits- und Pflegebereich, wie z.B. bei der Alten-, Kranken- und Kinderpflege und die Festlegung für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter. Damit stärke man das Gesundheitsland MV und entlaste sowohl die Schülerinnen und Schüler, als auch deren Eltern. Denn bereits in der Anhörung hatten einige freie Schulträger angekündigt, das Schulgeld für diese Bildungsgänge zu senken. Eine Ausbildung im Gesundheits- und Pflegebereich werde dadurch attraktiver. Dies sei dringend erforderlich, um einem drohenden Fachkräftemangel besser vorbeugen zu können. Ebenfalls von hoher Bedeutung seien für die SPD die Förderschulen in freier Trägerschaft. Deshalb sorge man dafür, dass Eltern von oft schwer mehrfach behinderten Kindern weder nachträglich noch zukünftig Schulgeld zahlen müssten und den Förderschulen weiterhin 100 Prozent der Personalkosten erstattet würden. Insgesamt zeigte sich Butzki überzeugt, dass die Koalition einen sehr guten Kompromiss bei der Änderung des Schulgesetzes erreicht habe. Die Schulen in freier Trägerschaft blieben ein wichtiger Bestandteil des Bildungssystems in MV. Im Übrigen habe man im gesamten Verfahren nicht auf billige Polemik der Opposition reagiert, sondern immer im Sinne der Schulen gehandelt.
Simone Oldenburg (DIE LINKE) kritisierte, dass das Schulgesetz nur deshalb von den Koalitionsfraktionen auf den Weg gebracht wurde, weil der Druck der Opposition und der Öffentlichkeit diese zum Handeln gezwungen habe. Die Gesetzesnovelle sei mit heißer Nadel gestrickt worden, entspreche nicht den Erfordernissen und werde keinen Rechtsfrieden bringen. So sei der Ausgleich von Nachteilen, die sich aus der bisherigen Privatschulverordnung ergeben hätten, lediglich für Förderschulen vorgesehen. Das sei eine Ungleichbehandlung den anderen Schulen gegenüber, hier sei ein Ausgleich für alle Schulen in freier Trägerschaft zu gewähren. Mit der Novelle sei es auch nicht gelungen, eine transparente, nachvollziehbare Berechnung der Finanzhilfe sicherzustellen. Entsprechende Änderungsanträge ihrer Fraktion seien abgelehnt worden. Es werde deshalb weitere Klagen geben, was die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler des Landes wieder teuer zu stehen komme. Völlig unverständlich sei, dass mit der Novelle des Schulgesetzes dringend zu regelnde Fragen bei den öffentlichen Schulen nicht angepackt wurden. Dazu gehöre beispielsweise die Übernahme der Fahrtkosten für Berufsschülerinnen und -schüler. Diese Kosten dürften kein Grund sein, dass junge Menschen eine Ausbildung in ihrem Wunschberuf erst gar nicht beginnen könnten. Darüber hinaus müsse das Land endlich wieder Verantwortung für alle Berufe übernehmen, vor allem im Gesundheits- und Pflegebereich. Jede und jeder Jugendliche muss die Chance haben, seine Ausbildung an einer öffentlichen Berufsschule zu absolvieren. Immerhin werde etwas Schaden wieder gutgemacht, nachdem ein Jahr lang quasi das Oberverwaltungsgericht regiert habe.
Torsten Renz (CDU) griff noch einmal die Einbringung durch Ulrike Berger auf. Mit ihrer parteilichen Wertung, die Landesregierung hätte im Gesetzgebungsverfahren die Übersicht verloren, habe sie einen nicht akzeptablen Amtsmissbrauch begangen. Mit der Schulgesetzänderung schaffe man Rechtsfrieden und sichere den Erhalt der Schulen in freier Trägerschaft. Den alten und vom Gesetzgeber damals erwünschten Zustand stelle man nach dem OLG-Urteil in Grundzügen wieder her.
Die kritisierte Ulrike Berger redete anschließend noch als GRÜNEN-Bildungspolitikerin. Ihrer Meinung nach hätten die Regierungsfraktionen mit der aktuellen Schulgesetznovelle die Chance vertan, das Verhältnis zu den Schulen in freier Trägerschaft neu zu definieren. Zwar wurden die gröbsten Schnitzer ausgelöscht, andere gravierende Ungleichbehandlungen jedoch beibehalten. So würden die Kürzungen, zu denen die Privatschulverordnung führte, lediglich den Förderschulen in freier Trägerschaft erstattet. Für 34 weitere Schulen bestünden aber nach wie vor Kürzungen in Höhe 1,5 Millionen Euro. Die entsprechenden Klagen vor Gericht seien immer noch anhängig. Zudem würden die freien Schulen für jeweils fünf Jahre von der Kostenentwicklung des staatlichen Schulsystems abgekoppelt. Besonders gravierend sei, dass sie mit dem derzeitigen Finanzhilfesatz nicht vom 50-Millionen-Euro-Paket partizipieren, das seit diesem Jahr für das Schulsystem zur Verfügung stehe. Leider würden also diese halben Schritte zusammen keinen ganzen Schritt nach vorn ergeben und würde zudem aufgehoben durch den großen Rückschritt der Abkopplung der Finanzierung vom staatlichen Schulsystem.
Bildungsminister Mathias Brodkorb zeigte sich entspannt und fasste die LINKEN-Äußerung, dass am Gesetz „nicht alles schlecht" sei, als Form des Dankes auf. Statt einer Wiederholung des Gesagten griff Brodkorb lediglich einige Aussagen der Opposition auf und bat im Übrigen darum, die Beurteilung der Verfassungskonformität doch bitte den Gerichten zu überlassen – die vielzitierten Rechtsgutachter seien nun mal keine Richter. Bezüglich der Förderschulen wiederholte Brodkorb seine Ansicht, dass man nur Gleiches im rechtlichen Sinne ungleich behandeln könne. Ungleiches ungleich zu behandeln verletzte den Gleichheitsgrundsatz hingegen nicht. Abschließend dankte Brodkorb den Mitarbeitern seines Hauses und der beteiligten Ausschüsse. Er sei erfreut, dass das Gesetz noch vor Weihnachten über die Bühne gebracht worden sei.
Nach einer langwierigen Einzelabstimmung lehnten die Oppositionsparteien das Gesetz letztendlich ab, während sie sich im Vorfeld zu den meisten Punkten enthalten hatten. Die Änderungsanträge der Opposition wurden von der Koalition abgelehnt.