SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Erneut ist die CDU-Landtagsfraktion vor dem Landesverfassungsgericht mit einer Klage gescheitert. Nachdem bereits die Klage hinsichtlich der Größe der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse gescheitert war, wies das Landesverfassungsgericht jetzt auch die Klage hinsichtlich der Beantwortung einer kleinen Anfrage als unzulässig zurück.
Hierzu erklärt Julian Barlen, Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion:

„Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zeigt einmal mehr, dass es der CDU-Landtagsfraktion nur um Krawall geht, nicht aber um sachliche Parlamentsarbeit. Und deshalb bekommt die CDU vor Gericht nun einmal mehr auf den Deckel. Mehr noch: Im aktuellen Beschluss stellt das Landesverfassungsgericht fest, dass die CDU-Fraktion selbst die parlamentarischen Möglichkeiten nicht genutzt hat, die ihr gegeben sind.

Die jüngste gerichtliche Entscheidung zum CDU-Agieren ist mehr als blamabel für die CDU und sollte sie zu einer Rückkehr zur Sachlichkeit bewegen.

Dazu gehört auch, dass die CDU endlich mit den unangemessen, persönlichen Angriffen bspw. auf den Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann aufhören muss. Der CdS macht einen richtig tollen Job und koordiniert mit vollstem Einsatz und Engagement die Regierungsgeschäfte und vor allem die Abstimmung zwischen Parlament und Landesregierung.

Der Ort der politischen Auseinandersetzung ist und bleibt der Landtag. Die CDU hat dort alle Möglichkeiten einer aktiven und fairen Beteiligung. Mit Krawall und Gerichtsprozessen versucht die CDU davon abzulenken, dass sie selber auch Verantwortung trägt und konstruktive Lösungen vorschlagen müsste. Auch das zeigt die aktuelle Entscheidung des Gerichts.“

Service: Die Pressemitteilung des Landesverfassungsgerichtes finden Sie hier: https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/landesverfassungsgericht/Presse/?id=189834&processor=processor.sa.pressemitteilung
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