SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Klaus Mohr, hat angesichts der heutigen Demonstrationen des Erwerbslosenbeirates in Schwerin erneut die Notwendigkeit der sofortigen Auflage eines kommunalen Investitionsprogramms des Bundes deutlich gemacht. Die Stärkung der öffentlichen Investitionsfähigkeit sei eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und die Schaffung selbsttragender Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern und den anderen neuen Ländern. "Wir brauchen dieses Signal gerade jetzt, wenn wir die derzeitige Vertrauenskrise unserer Partei überwinden wollen."
Der Stralsunder Abgeordnete forderte darüber hinaus eine deutliche Aufstockung der Mittel der Bundesanstalt für Arbeit (BA) für zusätzliche ABM/SAM in diesem Jahr. Dies sei notwendig, weil die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik einschließlich ABM/SAM gerade angesichts der anhaltenden Konjunkturschwäche und der hohen Arbeitslosigkeit insbesondere in den neuen Bundesländern auf dem Niveau des Jahres 2002 gehalten werden müssten. Die vom SPD-Arbeitsmarktexperten erhobenen Forderungen sind auch Kernforderungen einer Erklärung der ostdeutschen SPD-ArbeitsmarktpolitikerInnen, die am Montag in Leipzig beschlossen wurde. Die Erklärung ist dieser Pressemitteilung beigefügt. Der Abgeordnete Klaus Mohr steht für Rückfragen unter der Telefon-Nr. 0172-3 81 86 11 zur Verfügung.
Anlage:Die Arbeitsmarktpolitischen Sprecher der ostdeutschen SPD-Landtagsfraktionen haben am Montag (03.03.) in Leipzig zur Beschäftigungspolitik folgender Erklärung verabschiedet: "Aktive Arbeitsmarktpolitik und öffentliche Investitionen für mehr Beschäftigung in Ostdeutschland"- Kommunale Investitionen jetzt stärken heißt Wachstumskräfte stärken Der Abbau der Massenarbeitslosigkeit ist zentrales politisches Ziel der SPD.
Dieses Ziel kann durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen allein nicht erreicht werden. Notwendig ist eine Kombination von wirtschafts-, finanz-, struktur- und arbeitsmarktpolitischen Schritten. Die Stärkung der öffentlichen Investitionstätigkeit ist eine wichtiges Voraussetzung für mehr Wachstum und die Schaffung selbsttragender Strukturen in den neuen Ländern. Ein kommunales Investitionsprogramm hat als Sofortmaßnahme eine wichtige Signalwirkung. So weit möglich sollen beschäftigungsfördernde Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit ergänzend genutzt werden. Wir begrüßen und unterstützen ausdrücklich das von Bundesminister Manfred Stolpe geforderte Programm.
Aufgrund von Konjunkturschwäche und Haushaltsrisiken ist eine beschäftigungswirksame Arbeitsmarktpolitik notwendig Für die neuen Bundesländer wird auch mittelfristig die Arbeitslosigkeit ohne zusätzliche beschäftigungsfördernde Programme nicht abgebaut werden können. Der Verzicht auf einen Bundeszuschuss an die BA im Jahr 2003 trifft vor allem die neuen Länder, weil die Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik als Ermessensleistungen zur Disposition stehen. Es ist mit einem dramatischen Rückgang insbesondere bei ABM/SAM und Qualifizierungsangeboten zu rechnen. Die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik einschließlich ABM/SAM müssen gerade angesichts der anhaltenden Konjunkturschwäche und der hohen Arbeitslosigkeit auf dem Niveau des Jahres 2002 gehalten werden. Aber deren Qualität muss verbessert werden. Die Länder sind an der Finanzierung zu beteiligen und die Kommunen bei der Mitgestaltung einzubeziehen.
Schnelles Handeln ist notwendig: Für 2003 ist ein Bundeszuschuss an die BA erforderlich. Wir unterstützen ausdrücklich die Initiative der ostdeutschen SPD-Bundestagsabgeordneten nach einer Aufstockung der Mittel für ABM/SAM von ca. 850 Mio. Euro in diesem Jahr. Für 2004 sind im Zuge der Umsetzung der Hartz-Empfehlungen steuerfinanzierte Sonderprogramme insbesondere für Ältere und Jugendliche aufzulegen.
Die besonderen Förderkonditionen für ABM in Ostdeutschland müssen über 31.12.2003 hinaus fortgesetzt werden. Strukturschwache Regionen brauchen eine verlässliche Finanzierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Form eines geregelten Bundeszuschuss oder einer Arbeitsmarktpauschale Der im Hartz, Konzept geforderte geregelte Bundeszuschuss soll so rasch wie möglich umgesetzt werden und sich an objektiven Arbeitsmarktindikatoren ausrichten. Als Alternativmodell kommt die Einführung einer Arbeitsmarktpauschale an die Länder in Frage, die von diesen kofinanziert werden muss. Mit beiden Modellen ist eine bessere Trennung beitragsfinanzierter Versicherungsleistungen und struktur- und sozialpolitischen Leistungen möglich. Strukturschwache Regionen profitieren in besonderem Maße von einer verlässlichen Finanzierungsgrundlage.
Arbeitslosengeld II muss über der Sozialhilfe liegen. Bei der Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe in ein Arbeitslosengeld II für Erwerbsfähige muss gewährleistet sein, dass die Finanzierung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Zielgruppen mit besonderen Vermittlungshemnissen sichergestellt wird. Unabhängig von der künftigen Trägerschaft der Job-Centren muss klar sein, dass die Zuordnung zum Personenkreis der Erwerbsfähigen in der Person des Arbeitssuchenden begründet ist.
Es dürfen keine neue Verschiebebahnhöfe entstehen: Das Arbeitslosengeld II sollen alle im Sinne des Rentenrechts erwerbsfähigen Personen erhalten. Ohne klare Finanzierungsregelung besteht die Gefahr, dass Langzeitarbeitslose in die Sozialhilfe abgeschoben werden und eine echte passgenaue Förderung unterbleibt. In Ostdeutschland gibt es eine hohe Anzahl von Arbeitslosenhilfeempfänger. Der durch die Reform erzielte Effizienzgewinn muss für Maßnahmen im Osten erhalten bleiben. Die Geschäftspolitik der BA muss flexibel auf die besonderen Bedingungen in strukturschwachen Gebieten eingehen: keine starre Eingliederungsquote von 70%.
Die arbeitsmarktpolitische Situation erfordert es, dass die für aktive Arbeitsmarktpolitik bereitgestellten Mittel auch zu 100% umgesetzt werden. In Verbindung mit der unzureichenden Finanzierung belastet die restriktive Haushaltspolitik der BA die Umsetzung der notwendigen Reformvorhaben. Die Vorgabe einer Eingliederungs-Erfolgsquote von 70% bei Bildungsmaßnahmen birgt die Gefahr, dass Angebote für schwer Vermittelbare insbesondere in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit nahezu ausgeschlossen werden. Die Erhöhung der Effizienz bei Fort- und Weiterbildung mittels Bildungsgutscheinen setzt Markttransparenz voraus.
Für eine Übergangszeit muss die Arbeitsverwaltung eine Lotsenfunktion nach Qualitätskriterien wahrnehmen, auch um den Bildungsträgern eine bessere Planungsgrundlage zu geben. Die beabsichtigte Konzentration der BA auf die "teuren Risiken", also die Arbeitslosengeldempfänger, stellt die von der SPD geforderte individuelle Ausrichtung der arbeitsmartpolitischen Hilfen im Sinne des "Förderns und Forderns" auf den Kopf. Der dringend erforderliche Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit und die berufliche Integration benachteiligter Zielgruppen kann so nicht gelingen. Die Fehlentwicklungen in der aktuellen Geschäftspolitik der BA ist unverzüglich zu beenden und für die Arbeitsmarktbedingungen strukturschwacher Regionen zu öffnen.