SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Stärkung der Gesundheitsforschung in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Hierzu erklärt Dirk Stamer, forschungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

„Wer Forschen will, der braucht Daten, um Erkenntnisse gewinnen zu können. Das gilt in der Medizin ebenso wie in anderen Forschungsfeldern wie Physik oder den Sozialwissenschaften. Gerade bei Gesundheitsdaten bewegen wir uns aber sehr schnell in einem Feld, wo solche Daten hoch persönlich sind, wo sie einen ganz besonderen Schutz benötigen.

Genau hier wollen wir mit unserem Antrag ansetzen. Die Landesregierung soll im Landeskrankenhausgesetz Regelungen treffen, die eine datenschutzkonforme Nutzung von Patientendaten für Forschungszwecke vereinfachen. Solche Möglichkeiten der Datennutzung sind auch in der Datenschutzgrundverordnung bereits angelegt. Mit der Gesetzesänderung wollen wir daher vor allem Rechtssicherheit für Forschungsvorhaben schaffen.

Eine Stärkung der Gesundheitsforschung stärkt nicht nur unsere Universitätskliniken, sondern auch die übrigen Krankenhäuser. Über Verbundforschung kann auch die Gesundheitswirtschaft im Land profitieren und perspektivisch eine bessere Gesundheitsversorgung und Therapien anbieten. Auch das Training künstlicher Intelligenzen soll ermöglicht werden. Hier gibt es praktische Anwendungsfälle bspw. in der Früherkennung von Tumoren bei bildgebenden Verfahren.

Grundsatz bei allen Änderungen ist und bleibt aber, dass alle personenbezogenen Daten zwingend datenschutzkonform verwendet werden. Auch dies soll mit den gesetzlichen Regelungen abgesichert werden. Entsprechend eng erfolgt bei diesem sensiblen Thema die Zusammenarbeit mit dem Landesdatenschutzbeauftragten.

Für die Verarbeitung der Gesundheitsdaten wird die Widerspruchslösung präferiert, sprich der Patient oder die Patientin kann der Nutzung seiner Daten selbstverständlich aktiv widersprechen. Dies ist für die Forschenden eine deutliche Erleichterung gegenüber der jetzigen Rechtslage.“

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