Mecklenburg-Vorpommern setzt sich gemeinsam mit Niedersachsen dafür ein, Kinder und Jugendliche besser vor gefährlichen Einflüssen in digitalen Medien zu schützen. Mit einer Bundesratsinitiative wollen die Länder prüfen lassen, wie das gezielte Verleiten Minderjähriger durch sogenannte Blackout-Challenges zu Selbstverletzungen oder Suizid strafrechtlich wirksamer erfasst werden kann. Der Antrag wurde heute im Bundesrat beraten und beschlossen.
„Der Schutz von Kindern hat für uns absolute Priorität. Gefährliche Challenges wie die sogenannte Blackout-Challenge zeigen, wie schnell vermeintliche Trends lebensbedrohlich werden können. Deswegen ist es richtig, dass Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat vorangeht und das Thema auf die Tagesordnung setzt“, erklärt Mandy Pfeifer, familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern.
Bei der Blackout-Challenge würgen sich Kinder und Jugendliche selbst oder gegenseitig bis zur Ohnmacht und verbreiten die Aufnahmen anschließend in sozialen Medien. Die Folgen können schwere Verletzungen, bleibende Hirnschäden oder sogar der Tod sein. Die Gefahr beschränkt sich jedoch nicht auf solche Challenges: Auch über Chats, Foren oder andere digitale Angebote können Minderjährige schrittweise zu selbstschädigendem Verhalten beeinflusst werden.
„Oft beginnt die Gefahr nicht mit einer offenen Drohung, sondern mit Kontaktaufnahme, Vertrauensaufbau und Gruppendruck. Gerade Kinder und Jugendliche können solche Situationen und ihre Risiken häufig noch nicht zuverlässig einschätzen. Eltern brauchen deshalb verständliche Informationen und konkrete Hinweise, worauf sie achten sollten“, sagt Pfeifer und appelliert an die Eltern: „Schauen Sie nicht weg, beschäftigen Sie sich mit dem, was ihre Kinder im Internet machen. Und warnen Sie ihre Kinder vor den Gefahren.“
Zugleich muss laut Pfeifer auch eine Gesetzeslücke geschlossen werden: „Wer Kinder gezielt zu Selbstverletzungen drängt, darf nicht straflos bleiben, nur weil das schleichend und über digitale Medien geschieht“, so Pfeifer.
Die von Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen eingebrachte Entschließung bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob ein eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch geschaffen werden kann. Er soll das gezielte Einwirken auf Minderjährige mit der Absicht erfassen, sie zu einer Selbsttötung oder einer erheblichen Selbstschädigung zu bestimmen. Dabei sollen auch nach dem Muster von Challenges verbreitete Aufforderungen an eine Vielzahl von Minderjährigen geprüft werden. Zugleich müssen die Grenzen zu Aufklärung, Beratung, Prävention und anderen geschützten Formen der Kommunikation gewahrt bleiben.
„Wir müssen Prävention, Aufklärung und rechtlichen Schutz zusammendenken. Eltern dürfen mit der Verantwortung nicht allein gelassen werden. Und Kinder müssen darauf vertrauen können, dass der Staat sie auch dann schützt, wenn Gefahren über soziale Netzwerke und entstehen“, betont Pfeifer.
