SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Am Donnerstag hat der Landtag das Gesetz zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg gebracht. Hierzu erklärt Martina Tegtmeier, kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion:

„Mit dem neuen FAG setzen wir den Weg für eine solide Finanzausstattung der Gemeinden als effizientes, modernes und zeitgemäßes Instrument zur Stärkung der Kommunalfinanzen und zur Förderung von Investitionen fort. Die Einnahmen der Gemeinden entwickeln sich positiv. Sie steigen insgesamt im Jahr 2024 voraussichtlich auf über 3,2 Milliarden Euro und in 2025 um weitere über 200 Millionen Euro. Dabei liegt die Höhe der eigenen Steuereinnahmen der Gemeinden mittlerweile deutlich über den Mitteln, die wir als Finanzausgleichsmittel mit diesem Gesetz an die kommunale Ebene geben.

Die Beteiligungsquote der Gemeinden an den relevanten Einnahmen des Landes steigt auf 31,051 Prozent. Die Mittel für den sogenannten übertragenen Wirkungskreis – also den Gemeinden übertragene Aufgaben – werden auf knapp 274.000.000 Euro erhöht.

Das Land stellt den Kommunen zur Stärkung der Infrastruktur der Feuerwehren – vor allem für Feuerwehrgerätehäuser – in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 25 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel werden über Sonderbedarfszuweisungen zielgerichtet bereitgestellt.

Über einen neu eingefügten Paragraph 10 a wird ein ordentliches Paket zur Förderung der Schulinfrastruktur geschnürt. Mit jährlich 25 Millionen Euro zusätzlich vom Land und ebensolchen Beträgen aus den kommunalen Finanzausgleichsleistungen für vier Jahre stehen insgesamt 200 Millionen Euro zur Verfügung, sodass bei einer 50-prozentigen Förderung 400 Millionen Euro generiert werden, um unsere Schulen zu sanieren beziehungsweise neu zu errichten.

Damit auch Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, ihren Eigenanteil aufbringen können, können sie in den Jahren 2024 bis 2027 zusätzlich zu den bereits bisher gewährten Hilfen eine Sonderzuweisung für investive Zwecke von insgesamt jährlich 7,5 Millionen Euro erhalten.

Durch Erleichterungen in der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik wird es über 60 Prozent unserer Städte und Gemeinden leichter gemacht, Haushaltsüberschüsse für Investitionen in ihren Kommunen einzusetzen. Damit können geschätzt 600 Millionen Euro Eigeninvestitionskraft erschlossen werden. Zudem werden die Mittel für das kooperative E-Government auf 7,57 Mio. Euro erhöht.

  • Sprecherin für Innen- und Kommunalpolitik
  • Innenausschuss