SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Der Bundesrat hat heute eine Initiative von Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen für ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen beschlossen. Ziel ist es, Betroffene vor ungerechtfertigten Nachteilen zu schützen, wenn ihre Erkrankung medizinisch überwunden ist. Die Bundesregierung soll einen Regelungsvorschlag vorlegen, der unter anderem den Zugang zu Versicherungen und Verbraucherkrediten erleichtert.

„Wer eine Krebserkrankung überstanden hat, muss die Chance auf einen unbelasteten Neuanfang bekommen. Es kann nicht sein, dass Menschen wegen einer Erkrankung, die Jahre zurückliegt und medizinisch überwunden ist, bei Versicherungen oder Krediten dauerhaft schlechtere Chancen haben. Eine überstandene Krebserkrankung darf nicht zum lebenslangen Nachteil werden“, erklärt Christine Klingohr, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern.

Die Initiative sieht außerdem vor, dass die Bundesregierung perspektivisch prüft, ob ein solches Recht auch auf andere Erkrankungen ausgeweitet werden kann, sofern dies medizinisch fundiert ist. Mit dem heutigen Beschluss setzt der Bundesrat ein Signal für mehr Gleichbehandlung von Menschen, die eine schwere Erkrankung überwunden haben.

  • stellv. Fraktionsvorsitzende
  • Sprecherin für Senioren-, Sozialpolitik und Gesundheitspolitik
  • Finanzausschuss, Sozialausschuss