SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Die neue Geschäftsordnung des Landtages für die kommenden fünf Jahre ist beschlossen. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte für den Entwurf. Hierzu erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Philipp da Cunha: 

„Mit der neuen Geschäftsordnung haben wir eine gute und faire Grundlage für die kommenden Jahre im Landtag. Wir setzen all das fort, was sich bewährt hat und nehmen dort Anpassungen vor, wo wir gesehen haben, dass Dinge anders gemacht werden müssen.“

So wird unter anderem ein Ordnungsgeld für Abgeordnete eingeführt, die sich wiederholt nicht an die Regeln gehalten haben. Beispielweise, indem sie im Landtag mehrfach Ordnungsrufe erhalten, oder aber Nebeneinkünfte nicht richtig angeben. 

„Seit vielen Jahren gibt es Debatten darüber, die Regeln für Abgeordnete zu schärfen, weil die bisherigen Ordnungsmaßnahmen weitgehend zahnlos erscheinen. Wir wollen wie andere Parlamente auch nun diesen Schritt gehen, weil wir der Meinung sind, dass auch Abgeordnete, die schwerwiegende Fehler begehen, Konsequenzen erwarten müssen. Das gilt für alle Fraktionen“, erklärt da Cunha.

Gleichzeitig weist da Cunha erneut Kritik zurück, die AfD würde beschnitten oder eingeschränkt. „Den Vorwurf, wir würden die AfD einschränken, können wir beim besten Willen so nicht stehen lassen. Die AfD hat die meiste Redezeit, das meiste Extra-Budget und hätte das nach der bisher geltenden Ordnung genauso bekommen. Es ist schon erstaunlich, dass sie sich auch hier wieder in die Opferrolle begibt.“

Im weiteren Verlauf der Sitzung soll auch das neue Abgeordnetengesetz erstmals beraten werden. 

„Auch hier übernehmen wir, was sich bewährt hat. Gleichzeitig verankern wir Regelungen aus der Geschäftsordnung im Gesetz und machen es möglich, dass Ausschussvorsitzende, die dem Landtag schweren Schaden zufügen, aus ihrem Amt abberufen werden können. Auch hier gilt: Wer sich mehrfach nicht an die Regeln hält, muss sich auf Konsequenzen gefasst machen. Was im normalen Leben gilt, muss auch im Parlament gelten.“

  • Parlamentarischer Geschäftsführer
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