SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
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Michel-Friedrich Schiefler am 6. November 2025 Landtagsbeschluss zum Wahlalter 16 jährt sich zum dritten Mal: „Wir...

„Politiker reden oft davon, dass junge Menschen die Zukunft sind, handeln dann aber nicht nach ihren Interessen. Das wollen wir anders machen. Wir wollen jungen Menschen in MV eine Stimme...

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Thomas Krüger am 7. November 2025 9. November „Der Mut der Menschen hat die Mauer zu...

„Dieser Tag erinnert uns daran, was Menschen bewegen können, wenn sie für Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie einstehen“, sagt Thomas Krüger, Abgeordneter der SPD-Fraktion im...

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Thomas Krüger am 7. November 2025 Nord Stream 2: Altmaier-Kurs hätte gefährlichen Präzedenzfall für Deutschland geschaffen

„Die Aussagen von Herrn Altmaier haben mich heute irritiert. Helge Braun und Sigmar Gabriel haben übereinstimmend dargestellt, dass die Bundesregierung damals hinter Nord Stream 2 stand und sich...

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Der Landtag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, zur Aufklärung von Tatbeständen im öffentlichen Interesse einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) einzusetzen. Ein Untersuchungsausschuss hat weitreichende Befugnisse und gilt als härtestes Mittel des Parlamentes zur Kontrolle der Regierung.

werften

Der Untersuchungsgegenstand des 1. PUA der 6. Wahlperiode ist die Klärung von Sachverhalten im Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung der P+S Werften GmbH. Dazu erhebt der Ausschuss in öffentlicher Verhandlung entsprechende Beweise. Es werden Zeugen und Sachverständige geladen sowie Akten herbeigezogen und Unterlagen angefordert. Die Arbeit des PUA ähnelt der von Gerichten, jedoch gibt es keine Angeklagten. Das Ziel ist allein die Aufklärung des Sachverhaltes, der dem Untersuchungsgegenstand zu Grunde liegt. Zum Ende seiner Tätigkeit legt der PUA dem Landtag einen Abschlussbericht vor, in dem die Ergebnisse seiner Untersuchungen zusammengetragen und bewertet werden.

In der SPD-Landtagsfraktion ist der Arbeitskreis PUA für die Belange im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss zuständig. Der Arbeitskreis (AK) setzt sich mit den Ergebnissen der Beweiserhebungen zum Untersuchungsgegenstand auseinander und entwickelt daraus insbesondere weitere Beweisanträge für die Fraktion, um die Untersuchung weiter voranzutragen.