SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Was ist eine Fraktion?

Eine Fraktion ist der Zusammenschluss der Abgeordneten meist einer bestimmten Partei, sprich: Die Abgeordneten mit SPD-Parteibuch bilden bei uns in Mecklenburg-Vorpommern die SPD-Fraktion. Fraktionen müssen in der Regel eine bestimmte Stärke haben, um als solche anerkannt und ausgestattet zu werden. Näheres regelt das so genannte Abgeordnetengesetz.

Was beinhaltet die Arbeit der Abgeordneten im Landtag?  

Das Geschehen im Landtag bestimmen die Fraktionen. Die Abgeordneten sind weniger Einzelkämpfer*innen, als vielmehr Teamplayer*innen. Deshalb schließen sich diejenigen, die (meist) der gleichen Partei angehören, zu einer Fraktion zusammen. Bevor in der Vollversammlung des Parlaments, also im Plenum, abgestimmt wird, diskutieren zunächst die verschiedenen Fraktionen unter sich und beschliessen mehrheitlich, wie sie sich jeweils zu einem Thema positionieren wollen. An diese Mehrheit halten sich in der Regel alle Mitglieder einer Fraktion und stimmen im Parlament entsprechend einheitlich ab (Fraktionsdisziplin). Wobei niemand dazu gezwungen wird: Abgeordnete sind „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. So steht es im deutschen Grundgesetz.

Wie groß ist die SPD-Fraktion seit der Landtagswahl am 26.09.2021?

Die SPD-Fraktion ist mit ihren 34 Abgeordneten – 13 Frauen und 21 Männer – seit Oktober 2021 mit Abstand die stärkste Fraktion im Landtag. Wir haben als SPD-Fraktion so viele Abgeordnete wie noch nie in der Geschichte des Landtages. Das jüngste Mitglied der Fraktion ist 1995 geboren, das älteste 1952Unsere Fraktion stellt mit dem 1995 geborenen Michel-Friedrich Schiefler den jüngsten Abgeordneten des Landtages MV. 

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Was ist ein Arbeitskreis?

Viel Beratungsarbeit leisten bereits die Arbeitskreise, die vor den Ausschüssen tagen. In den Arbeitskreisen sitzen nur die zuständigen Mitglieder einer Fraktion. Das heißt, der Arbeitskreis (AK) entwickelt für seine Fachthemen parlamentarische Initiativen für die Fraktion (Gesetzentwürfe, Anfragen und Anträge). Zudem hält der AK Kontakt zu relevanten Akteuren vor Ort bei Vereinen, Verbänden, Unternehmen, führt Gespräche mit Bürgermeister*innen, Kommunalpolitiker*innen und besucht Fachveranstaltungen. Schließlich bereitet der AK die Ausschusssitzungen vor und leistet damit eine wichtige Vorarbeit für die Fraktion. Ihre im AK gemeinsam abgestimmte Meinung z. B. zum Gesetzentwurf vertreten sie dann – nach der Abstimmung mit der gesamten SPD-Fraktion – im zuständigen Ausschuss. Die Abgeordneten werden in ihrer Arbeit durch wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Referentinnen und Referenten) unterstützt.

Was passiert in denn Ausschüssen?

Die Ausschüsse sind eine Art "Mini-Parlament". Hier sitzen die Fachleute aller Fraktionen zusammen, diskutieren und streiten über die Vor- und Nachteile unter anderem eines Gesetzentwurfs. Die Ausschüsse können auch Expertinnen und Experten oder Akteure sowie Beteiligte anhören und nach ihrer Meinung zum Gesetz befragen.

Der Ausschuss legt dem Landtag nach all dem vorgetragenen und eingebrachten Fachwissen einen Bericht vor und empfiehlt dem Parlament, das Gesetz in dieser oder in einer geänderten Form anzunehmen oder abzulehnen. Dann geht der Gesetzentwurf in die parlamentarische Abstimmung. Es kann eine Zweite und eine Dritte Lesung geben.

Gibt es einen Fraktionszwang?

Abgeordnete sind prinzipiell unabhängig und treffen ihre Entscheidungen stets nach bestem Wissen und Gewissen. In der Regel finden die Abgeordneten einer Fraktion aber im Vorfeld einer parlamentarischen Abstimmung eine gemeinsame Auffassung zu bestimmten Sachthemen. Dabei kann auch mal heftig gestritten werden, bis man sich auf ein einheitliches Abstimmverhalten verständigt hat. In seltenen Fällen, beispielsweise bei schwerwiegenden Gewissensfragen, kann es auch passieren, dass eine Fraktion sich nicht auf ein einheitliches Abstimmverhalten einigen kann. In solchen Situationen geben Fraktionen die Stimmabgabe manchmal frei. Gegen die Position der eigenen Fraktion zu stimmen, widerspricht im Grunde dem Kerngedanken einer Fraktionsmitgliedschaft. Üblicherweise enthalten sich Abgeordnete dann eher der Stimme oder sie verlassen vor der Abstimmung den Saal.

Gibt es eine Anwesenheitspflicht?

Die Abgeordneten müssen an der meist wöchentlichen Fraktionssitzung und meist monatlichen Sitzung des Landtages teilnehmen. Wer krank ist, ist selbstverständlich entschuldigt.

Seit 2022 sollen Abgeordnete, die unentschuldigt fehlen, mit einem Strafgeld belegt werden. So wird die den Abgeordneten gewährte Kostenpauschale um 75 Euro gekürzt, wenn Landtagssitzungen ohne Angaben von Gründen nicht besucht werden. 50 Euro weniger gibt es, wenn jemand namentlichen Abstimmungen fernbleibt. Wir wollen die Fraktionen damit ein wenig zur Disziplinierung und zur dauerhaften Sicherstellung der Beschlussfähigkeit des Landtags drängen.

Wieviel verdient ein Abgeordneter?

Immer wieder ein heißes Thema: der „Verdienst“ der Abgeordneten. Millionen Euros für Popstars und Fußballspieler sind normal – die „Diätenerhöhung” aber istGeld ein Reizwort. Da Diäten aus Steuergeld bezahlt werden, muss man tatsächlich genau hinschauen und bewerten, wie viel ein*e Abgeordnete*r für ihre/seine Arbeit bekommt. Die Entschädigung - so heißt die Diät offiziell - der Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern ist im Abgeordnetengesetz M-V geregelt und lehnt sich an die Besoldung eines Vorsitzenden Richters am Landgericht an. Gemäß § 28 Abgeordnetengesetz M-V wird die Grundentschädigung jeweils am 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend der Entwicklung der Beamten- und Richterbesoldung im Land angepasst. Seit Dezember 2022 erhalten die Abgeordneten eine zu versteuernde Grundentschädigung von 6.448,58 Euro brutto. Konkrete Regelungen hierzu sowie zu weiteren Geldleistungen, wie Reisekostenentschädigung, Aufwendungen für Wahlkreisbüros und Mitarbeiter, Fortbildung, Altersversorgung, werden in sogenannten Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz geregelt, die als Amtliche Mitteilungen veröffentlicht werden.

Warum sind Fraktionssitzungen nicht öffentlich?

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Fraktionssitzungen behandeln oft vertrauliche Themen, die erst vernünftig ausdiskutiert werden müssen, bevor sie das Licht der Öffentlichkeit erblicken dürfen. Kommen politische Ideen zu früh an die Öffentlichkeit, können sie Verunsicherung auslösen, die letztendlich unbegründet ist. Außerdem geht es im politischen Bereich oft um Strategie und Taktik. Da man mit den anderen Fraktion in Konkurrenz steht, darf eine Fraktion ihre parlamentarischen Absichten natürlich nicht im Vorfeld offenbaren. Trotzdem setzen Fraktionen auf größtmögliche Transparenz. Nach vielen Beratungen gibt es Pressemitteilungen für die Medien sowie interessierte Mitmenschen.

 

 

Warum haben die demokratischen Fraktionen in zurückliegenden Legislaturperioden (2006 - 2011, 2011 - 2016) grundsätzlich gegen die Anträge der rechtsextremistischen NPD gestimmt?

Damit wurde zum Ausdruck gebracht, dass die NPD keine „normale“ Partei ist, die sich mit ihren Standpunkten an der politischen Willensbildung beteiligt. Die NPD verfolgt bei allem, was sie tut, verfassungsfeindliche Ziele, auch wenn dies auf den ersten Blick nicht immer sofort zu erkennen ist. Daher wurde ihr der normale Umgang, wie er zwischen den demokratischen Fraktionen üblich ist, verwehrt. Mit der generellen Ablehnung der NPD-Positionen durch alle demokratischen Abgeordneten wurde zugleich deutlich gemacht, dass sich die demokratischen Kräfte nicht auseinanderdividieren lassen, sondern geschlossen den Feinden unseres demokratischen Systems entgegentreten. Die NPD-Anträge wurden aber nicht einfach nur abgelehnt, es erfolgte auch eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der menschenverachtenden Ideologie der Rechtsextremisten. Aber die demokratischen Fraktionen hatten sich darauf verständigt, dass jeweils nur ein/e Abgeordnete/r im Namen aller anderen Fraktionen auf NPD-Anträge antwortet. Damit wurde die Einigkeit der Demokraten gegen die Antidemokraten demonstriert. Und es wurde verhindert, dass eine kleine demokratiefeindliche Fraktion, die 2016 von den Wählerinnen und Wählern nicht wiedergewählt wurde, die parlamentarische Arbeit mit polemischen, unsachlichen und volksverhetzenden Anträgen blockiert hat. Das beschriebene Abkommen zwischen den demokratischen Parteien wurde auch als "Schweriner Weg" bezeichnet und wurde nach der Landtagswahl 2011 erneuert, um auch die neu hinzugekommene Fraktion BÜNDNIS90/GRÜNEN in das Verfahren einzubinden.

Werden auch die Anträge der AfD-Fraktion von den konstruktiven, demokratischen Fraktion grundsätzlich blockiert?  

Die AfD kann man mit der NPD nicht gleichsetzen. Während die NPD eine Truppe Rechtsradikaler war, gibt es in der AfD verschiedene Strömungen. National-konservative Abgeordnete sitzen dort neben solchen, die bis heute nicht wissen, wie sie in den Landtag eingezogen sind. Mit den AfD-Agbeordneten müssen wir uns darum auch inhaltlich auseinandersetzen.Fakt ist: Die zweitstärkste Kraft im Parlament kann man nicht einfach ignorieren. Reagieren und debattieren sind die besten Mittel, um die AfD im Landtag MV weiter zu entzaubern.

In der AfD-Fraktion war in der zurückliegenden Legislatur bis 2021 sehr viel Unruhe; immer wieder kam es zu Personalwechseln und einem weiteren Rechtsruck der Fraktion. Darum hatten wir uns als demokratische konstruktive Fraktionen dafür ausgesprochen, punktuell den „Schweriner Weg“ anzuwenden. Das gilt aber nur für einzelne Anträge, die rechtsradikale Inhalte tragen. Grundsätzlich müssen wir auch in der neuen Legislatur seit Oktober 2021 die Auseinandersetzung inhaltlich führen.