Jochen Schulte: Vergabegesetz wichtig für Beschäftigte und Unternehmen
Der Wirtschaftsausschuss hat heute dem Entwurf eines Vergabegesetzes, den die Koalitionsfraktionen vorgelegt hatten, zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine abschließende Beschlussfassung in der letzten Landtagssitzung dieser Legislaturperiode. Nach diesem Gesetz müssen sich die Unternehmen im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs und des sonstigen öffentlichen Personennahverkehrs bei der Angebotsabgabe verpflichten, ihre Beschäftigten mindestens nach den Vorgaben eines für ihre Branche in M-V einschlägigen und repräsentativen Tarifvertrages zu entlohnen, sofern sie nicht bereits aufgrund anderweitiger Regelungen sogar zu höheren Entgeltzahlungen verpflichtet sind. Gleichzeitig werden sämtliche öffentlichen Auftraggeber angehalten, bereits bei der Auftragsvergabe auf die Einhaltung der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz bestehenden gesetzlichen Mindesttariflöhne zu achten und deren Einhaltung auch zu kontrollieren.
Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Jochen Schulte, äußerte sich zufrieden über dieses Abstimmungsergebnis: „Es war ein langer und mühsamer Weg, den wir mit unserem Koalitionspartner in den letzten fünf Jahren in diesem Punkt gegangen sind. Und der Weg ist aus Sicht der SPD erst dann zu Ende, wenn die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern von ihrer Arbeit leben können. Aber mit diesem Gesetz leistet das Land einen wichtigen Beitrag dazu, dass sich Mecklenburg-Vorpommern mehr und mehr vom Image als Niedriglohnland verabschiedet. Im Ergebnis kommt dieses Gesetz aber nicht nur den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Betrieben zugute, sondern auch den vielen ordentlich geführten mittelständischen und kleinen Unternehmen im Land, die so vor unfairer Unterbietung geschützt werden. Mit diesem Gesetz können wir besser und wirksamer als bisher Schmutzkonkurrenz und Wettbewerbsverzerrung, die häufig auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden, bekämpfen."