Gartenfreunden ist Sorge um Hobby genommen Die Sprecherin für Kleingartenpolitik der SPD-Landtagsfraktion, Angelika Peters, hat darauf hingewiesen, dass künftigen Empfängern von Arbeitslosengeld II Lauben und Bewuchs in Kleingartenanlagen nicht als Finanzguthaben angerechnet werden.
Peters bezieht sich dabei auf aktuelle Aussagen der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit. Bedingung sei allerdings, so Peters: „Der Kleingarten muss nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes und dem zukünftigen Ersten Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes geführt werden. Einzelfallprüfungen durch die Agenturen für Arbeit sind allerdings nicht ausgeschlossen.“
„Ich bin sehr froh“, so die SPD-Abgeordnete, „dass damit Gartenfreunden in längerer Arbeitslosigkeit die Sorge um die Aufgabe ihres Hobbys genommen wird.“
01. Oktober 2004