Ausführungen von Prof. Dr. Seitz und Minister Holter unterstreichen Notwendigkeit der Reform In der heutigen Sitzung des Sonderausschusses Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform stellte Prof. Dr. Seitz dem Ausschuss die Ergebnisse seines Gutachtens zu den fiskalischen Auswirkungen der geplanten Kreisgebietsreform vor. Die Einsparpotenziale bezifferte er auf mindestens 100 Mio. Euro pro Jahr. Angesichts zunehmend leerer öffentlicher Kassen und sinkender Bevölkerungszahlen sei die Reform unumgänglich.
Nach Angaben von Dr. Norbert Nieszery, dem Obmann der SPD-Landtagsfraktion im Sonderausschuss Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform, hob Prof. Dr. Seitz zudem hervor, „dass Mecklenburg-Vorpommern mit der geplanten Reform eine positive Vorreiterrolle einnehme, auf deren Umsetzung man in anderen Bundesländern gespannt warte.“ Zu dem Gutachten wurde von einigen Ausschussmitgliedern kritisch angemerkt, Prof. Seitz begründe die Notwendigkeit der Reform allein mit ökonomischen Belangen und blende dabei aus, dass der Erfolg einer Region auch von anderen Standortfaktoren abhänge.
Der für die Landesentwicklung zuständige Minister Helmut Holter stellte im Anschluss dar, auf welcher Grundlage sein Haus zu den geplanten fünf Regionalkreisen gelangt ist. Ziel einer Neuordnung der Kreise könne nur sein, die im Land vorhandenen Verflechtungsräume aufzugreifen, die sich um die drei größten Zentren des Landes (Rostock, Schwerin, Neubrandenburg) entwickelt haben. Aus der Betrachtung des Gesamtgebietes von Mecklenburg-Vorpommern und aus politischen Gründen gelange man dann zu dem Fünf-Kreis-Modell, so der Minister, dessen Ausführungen sich damit im Ergebnis mit den Annahmen von Prof. Seitz decken. Dr. Norbert Nieszery und die übrigen Ausschussmitglieder bewerteten die Darlegungen des Ministers als stichhaltig.
20. Mai 2005