SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Hartz-Gesetze III und IV reichen allerdings nicht aus, um Arbeitslosigkeit wirksam zu verringern Zu der heute im Bundestag verabschiedeten Reform des Arbeitsmarktes (Hartz III und IV) erklärte der Sprecher für Arbeitsmarktpolitik der SPD-Fraktion, Klaus Mohr:
"Die Hartz-Reformen sind vom Grundsatz her eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen System. Sie werden allerdings nicht ausreichen, um die Arbeitslosigkeit wirksam zu verringern. Hierfür besteht weiterer Handlungsbedarf." Im Bundesrat würden nun die Hartz-Gesetze mit dem so genannten Hessen-Modell konkurrieren, so Mohr.

"Die Hartz-Reformen sind zwar nicht das Ei des Kolumbus, aber sie sind aus meiner Sicht die eindeutig bessere Alternative." Klaus Mohr führte als Beleg folgende drei Punkte an:
1. Die Betreuung der Arbeitslosen aus einer Hand ist eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen System. Dies funktioniert nur dann wirksam für alle Arbeitslosen, wenn die Trägerschaft für das geplante "Arbeitslosengeld II" bei der Bundesanstalt für Arbeit liegt. Die im Hessen-Modell vorgeschlagene kommunale Zuordnung würde zu einer Spaltung der Arbeitslosen und zu einer Verschärfung der regionalen Ungleichgewichte führen.
2.Die im Gesetzentwurf des Landes Hessen vorgeschlagene massive staatliche Förderung eines Niedriglohnsektors ist keine Lösung. Dadurch besteht die Gefahr, dass das gesamte Lohn- und Gehaltsgefüge in Deutschland ins Rutschen gerät. Schon heute ist es für untere Lohngruppen schwer, ihre Familien zu ernähren.
3. Die im Hessen-Modell enthaltene Vorschrift, dass Geldleistungen künftig nur noch gegen Arbeitsleistung gezahlt werden sollen, ist der falsche Ansatz. Hierdurch würde ein enormer Druck auf die Löhne und auf die Kommunen entstehen, Arbeit bereit zu stellen. Gerade die Kommunen mit hoher Arbeitslosigkeit, die in der Regel finanzschwach sind, wären mit der Organisation dieses "Arbeitsdienstes" überfordert.