Gesetzliche Regelungen in M-V unterscheiden sich in zentralen Punkten von denen in Hessen und Schleswig-Holstein Der sicherheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Norbert Nieszery, sprach sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erfassung von Autokennzeichen für eine Überprüfung der entsprechenden Regelungen in M-V aus.
„Die Auswirkungen des Urteils auf die gesetzlichen Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern müssen sorgfältig geprüft werden“, so Dr. Nieszery.
Er wies jedoch darauf hin, dass die Regelungen in M-V sich von den für verfassungswidrig erklärten Gesetzespassagen in Hessen und Schleswig-Holstein in zentralen Punkten unterscheiden: „Für die Anwendung der automatischen Kennzeichenerfassung haben wir zu Recht hohe Hürden aufgestellt: Der Einsatz von Kennzeichenlesegeräten und der Datenabgleich dürfen nur zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung sowie im Einzelfall zur Abwehr von Gefahren durchgeführt werden. Ein anlassunabhängiger Einsatz ist unzulässig. Erfasste Kennzeichen, nach denen nicht gefahndet wird, werden zudem nach dem Datenabgleich sofort wieder gelöscht.“
Dr. Nieszery zeigte sich verwundert über die Ankündigung der FDP, zu diesem Thema einen weiteren Landtagsantrag stellen zu wollen. „Dass die gesetzlichen Regelungen im Land nach dem Urteil geprüft und - falls erforderlich - geändert werden, ist eine Selbstverständlichkeit. Dazu bedarf es keines Landtagsantrags der FDP“, erklärte er.
11. März 2008